Essen. . Gericht verurteilt 61-jährigen Essener wegen sexuellen Missbrauchs seiner Enkelin zu vier Jahren Gefängnis. Eine Online-Anzeige war der Anstoß für Ermittlungen der Polizei.

Der Angeklagte bat um Milde. „Ich bin mir sicher, dass ich das Gefängnis nicht überleben werde“, sagte der 61-Jährige in seinem letzten Wort. Doch die V. Essener Strafkammer ließ sich davon nicht beeindrucken und verurteilte ihn wegen sexuellen Missbrauchs seiner Enkelin zu vier Jahren Gefängnis.

Von 2010 bis 2012 hatte er das Vertrauen des anfangs elf Jahre alten Kindes in zehn Fällen ausgenutzt, um sich selbst sexuell zu befriedigen. Gern war die Enkelin zu ihm gekommen, und wer den 61-Jährigen am Montag im Gericht sieht, den dürfte das nicht wundern. Mit seinen grauen Haaren wirkt der Altenessener wie ein warmherziger, freundlicher Opa.

Aber das ist nur die eine Seite des Mannes. Die Enkelin merkte mehr und mehr, dass es nicht richtig war, was der Opa mit ihr machte. Schließlich weigerte sie sich, ihn weiter zu besuchen. 2013 vertraute sie sich ihrer Mutter an, die den Großvater zur Rede stellte. Erst stritt er ab, dann räumte er die Taten ein – gab aber dem Kind die Schuld: Das Mädchen habe ihn verführt.

Polizei per Online-Anzeige informiert

Danach geschah nichts. Die Mutter wollte zwar die Polizei informieren, das Mädchen lehnte das ab. Ob da noch die Drohung des Täters wirkte, ihm werde Schlimmes passieren, wenn die Polizei davon höre?

Aber die Täter des sexuellen Missbrauchs dürfen sich nie sicher sein. Moderne Kommunikationswege der Polizei brachten ihn jetzt doch auf die Anklagebank. Die Mutter des Mädchens hatte auf ihrer Arbeitsstelle von dem Fall erzählt, ihre Chefin hatte davon in ihrem Umfeld gesprochen. Das griff ein Bekannter auf und informierte Anfang 2014 die Polizei per Online-Anzeige über den Verdacht. Die Polizei forschte nach, ermittelte den 61-Jährigen als Täter.

Vor Gericht gestand der Angeklagte, entschuldigte sich auch bei der Enkelin, die seine Bitte um Verzeihung annahm. Die 16-Jährige sagte, sie leide heute nicht unter den Taten. Die Strafkammer wertete das strafmildernd, wünschte der jungen Frau, dass sie weiterhin so gefestigt bleibe. Viel milder hätte der Angeklagte nicht bestraft werden können, so Richterin Luise Nünning im Urteil, „weil die Taten von einem erheblichen Gewicht sind“.