Essen. Unschuldig nennt er sich. Verantworten muss der 62-jährige Mitarbeiter sich vor Gericht, weil er behinderten Frauen an den Busen gefasst haben soll.

Die Vorwürfe liegen Jahre zurück. Mehrfach soll ein heute 62 Jahre alter Mitarbeiter einer Einrichtung für geistig Behinderte zwei Bewohnerinnen an den Busen gefasst haben. Wegen „sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses“ muss er sich seit Dienstag vor dem Schöffengericht verantworten.

Eindeutig weist der Mann, von dem sich das Heim mit einer noch nicht rechtskräftigen Kündigung sofort nach Bekanntwerden der Vorfälle getrennt hatte, die Vorwürfe der Anklage zurück. Die Frauen, die in seiner Gruppe Arbeiten für Behinderte verrichteten, hätten wohl Berührungen durch andere Heimbewohner auf ihn übertragen, deutet er an. Er selbst habe sich jedenfalls nichts vorzuwerfen.

Für das Amtsgericht ist der Fall schwierig

Die Anklage nennt Taten im Zeitraum von 2007 bis 2010. Mal im Lager der Behindertenwerkstatt, mal im Auto soll er den Busen der Frauen, heute 25 beziehungsweise 28 Jahre alt, berührt haben.

Ein schwieriges Verfahren für das Amtsgericht. Es hat die Zeuginnen durch Psychologinnen untersuchen lassen, die zu unterschiedlichen Schlüssen kamen. Eine hält die Aussagen für durchaus glaubhaft, die andere äußert Zweifel. „Was wir entscheiden, ist völlig offen“, kommentierte Richterin Eva Proske, „die Gutachterinnen beraten uns ja nur.“

Die Mutter zweifelte an der Aussage ihrer Tochter

Am Dienstag wird zunächst die ältere Frau gehört. Die 28-Jährige bemüht sich sichtlich, doch die Antworten fallen ihr nicht leicht. Sie besteht darauf, dass der Angeklagte hinten im Saal Platz nimmt, weil sie ihn nicht sehen will. Dabei hat sie nach den mutmaßlichen Vorfällen jahrelang in seiner Gruppe gearbeitet, ohne Probleme mit seinem Anblick geäußert zu haben.

2007 hatte sie ihrer Mutter erzählt, dass der Angeklagte sie an der Brust berührt hätte. Die Mutter glaubte ihrem Kind, stellte den Angeklagten zur Rede. Der stritt ab, beschuldigte andere Heimbewohner. Zwischenzeitlich zweifelte deshalb auch die Mutter an den Angaben der Tochter. Als sie Jahre später von der anderen Zeugin hörte, ging sie mit ihrer Tochter zur Polizei. „Ich glaube ihr“, sagt sie heute.