Essen. . Nach dem Familiendrama an der Langenbeckstraße in Holsterhausen ist sich Staatsanwältin Elke Hinterberg sicher: „Die Gefahr war nicht zu erkennen“.
Je mehr Details nach dem gewaltsamen Tod des sechs Monate alten Babys in Holsterhausen bekannt werden, desto weniger erscheint die schreckliche Familienträgodie von der Langenbeckstraße nachvollziehbar: Das kleine Mädchen, das am 22. April von seiner eigenen Mutter aus dem Flurfenster eines Mehrfamilienhauses geworfen wurde und wenig später im Krankenhaus starb – es war ein „absolutes Wunschkind“, sagte Staatsanwältin Elke Hinterberg jetzt auf NRZ-Anfrage.
Wie berichtet, sprang die 40-Jährige kurz nach der Tat ihrem Kind hinterher und sechs Metern in die Tiefe, um sich selbst umzubringen. Doch die Frau überlebte mit „schwerwiegenden Knochenbrüchen“, so Hinterberg. Das Krankenhaus konnte sie inzwischen zwar wieder verlassen, doch ist sie nun in einer Psychiatrie untergebracht, wo sie eingehend auf ihren geistigen Zustand untersucht wird.
Von dem Vater des Kindes fehlt jede Spur
Von dem Vater des Kindes fehlt bis heute jede Spur, sagt die Staatsanwältin. Die Frau war alleinerziehend und wurde seit geraumer Zeit von einer Familienhebamme des Jugendamts betreut. Besonders tragisch: Die Mutter hatte an dem Tattag einen Termin mit ihrer Betreuerin. Gemeinsam wollten die beiden Frauen mit dem Baby zu einer Untersuchung, weil die 40-Jährige offenbar der Meinung war, dass ihre Tochter an einer Erkrankung leidet. „Sie meinte, dass Kind sei nicht seinem Alter entsprechend entwickelt“, weiß Hinterberg. Es habe bereits „viele dieser Untersuchungen“ gegeben. Auch am Mittag des 22. April wartete die Mutter wie schon häufiger auf ihre Unterstützerin. Doch als die Familienhebamme nach 13 Uhr vor dem Haus an der Langenbeckstraße eintraf, hatte das Unglück bereits seinen Lauf genommen: Mutter und Kind lagen auf dem Asphalt des Hauseingangs, Ärzte kümmerte sich um die Schwerstverletzten. Das Leben des Babys war nicht mehr zu retten. Noch am Nachmittag starb es im Krankenhaus.
Staatsanwältin Elke Hinterberg sieht bis heute keine Versäumnisse bei den Behörden und auch die Familienhebamme treffe keinerlei Schuld: „Die Gefahr war nicht zu erkennen.“ So bleibt auch das Motiv für das Tötungsdelikt und den anschließenden Suizidversuch bislang im Dunkeln. Womöglich kann ein psychiatrisches Gutachten in zwei Wochen offene Fragen beantworten – auch die, ob die 40-Jährige überhaupt schuldfähig ist.