Essen. Der Essener, der sein Baby erschlug, weil es ihn beim Computerspiel störte, muss lebenslang in Haft. Der BGH bestätigte jetzt seine Verurteilung.
Seinen Sohn Leon, 18 Tage alt, hat er erschlagen und dennoch auf die Milde der Strafjustiz gehofft. Doch damit darf der Altenessener Marcel B. nicht rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte jetzt die Verurteilung des 27-Jährigen zu lebenslanger Haft wegen Mordes. Keine Bedenken erhob das oberste Gericht gegen das Urteil des Essener Schwurgerichtes, im Motiv der Tat das Mordmerkmal „niedrige Beweggründe“ zu sehen.
Richter Andreas Labentz hatte am 10. November im Urteil vom „Entsetzen“ der Kammer und einem „krassen Missverhältnis“ der Tat gesprochen. Denn in der Nacht zum 6. Mai hatte Marcel B. sich durch das Schreien seines Sohnes gestört gefühlt. Das Kind hinderte ihn am Computerspiel im Internet. Deshalb schlug er heftig auf den Kopf des Kleinen ein.
Bundesgerichtshof bestätigte lebenslange Haft wegen Mordes
Beim Weltraumspiel „EVE“, so hatte es der Angeklagte den Richtern erklärt, müsse man als Spieler aktiv sein: „Wer nichts tut, verliert.“ Das Internet kenne keine Pause-Taste, hatte er hinzugefügt. Diese Erklärung stimmte das Essener Gericht keineswegs milde. Labentz: „Auf der einen Seite geht es um das Spielen, auf der anderen um das ungeschützte Leben Leons.“
Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Wertung und die lebenslange Haft wegen Mordes. Kurz nach der Tat hatte er in einem Limburger Fall die Verurteilung eines anderen Vaters, der sich durch seinen Säugling beim DVD-Gucken gestört hatte, ebenfalls als Mord aus niedrigen Beweggründen gesehen.
Keine besonderen Stresssituationen gefunden
Für die Staatsanwaltschaft Essen war diese Entscheidung im Sommer vergangenen Jahres überraschend. Sie hatte damals schon Anklage gegen Marcel B. erhoben und ihn nur des Totschlags beschuldigt. Von Mord war keine Rede.
Erst das Gericht erteilte den rechtlichen Hinweis auf Mord. Marcel B. beteuerte zwar, er habe Leon nur mit der flachen Hand geschlagen, doch das passte nicht zu den Feststellungen der Rechtsmedizin. Eine niedrigere Strafe hätte Marcel B., der 2009 verurteilt wurde, weil er dem fünf Wochen alten Sohn seiner damaligen Freundin den Arm gebrochen hatte, nur zu erwarten gehabt, wenn er im Stress ausgerastet wäre. Aber das Schwurgericht folgte ihm nicht. Richter Labentz: „Wir haben nach besonderen Stresssituationen gesucht, aber keine gefunden. Es war nichts Besonderes, denn dass ein Baby schreit, ist ganz natürlich.“