Essen. . Wegen gewalttätiger Übergriffe gegen Bewohner eines Essener Asylheims hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen fünf Wachleute erhoben.
Wegen der gewalttätigen Übergriffe gegen Bewohner des Asylheims im Opti-Park im Sommer 2014 hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage erhoben. Fünf frühere Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes müssen sich wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Nachdem drei Verfahren eingestellt wurden, geht es noch um zwei Vorfälle im vergangenen September: Am 19. sollen drei Beschuldigte einen hungrigen Flüchtling geschlagen und getreten haben, der nachts im Treppenhaus nach Essen fragte. Wenig später sollen sie in einem Zimmer drei weitere Flüchtlinge geschlagen und getreten haben.
Am Folgetag sollen zwei dieser Wachleute zusammen mit zwei weiteren Kollegen erneut einen Bewohner angegriffen haben. Er hatte außerhalb der Kantinenzeit um Kaffee gebeten und sich über die Wachleute beschweren wollen, als er den nicht erhielt. Der Mann berichtete, die vier Security-Leute hätten ihn dann mit der Behauptung, nun gebe es Kaffee, in die Küche gelockt und mit Tritten und Schlägen traktiert.
Die insgesamt fünf Beschuldigten haben unterschiedliche Nationalitäten und sind zwischen 22 und 36 Jahre alt; keiner ist in U-Haft.
Bei allen Opfern handelte es sich um junge Männer; einer legte ein Attest über eine Prellung vor, die anderen Verletzungen seien ähnlich, sagt Anette Milk, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. „Es gab weder Klinikaufenthalte noch Knochenbrüche.“ Bei den Opfern, die hier Zuflucht gesucht hatten, dürften Schmerz und Schock dennoch tief sitzen.
Vom beauftragten Sicherheitsdienst getrennt
Weil an beiden Vorfällen mehrere Wachleute beteiligt waren, lautet der Vorwurf auf „gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung“; darauf steht eine Mindeststrafe von sechs Monaten. Dass die Höchststrafe von zehn Jahren verhängt wird, glaubt die Staatsanwaltschaft nicht: Sie gab die Fälle ans Amtsgericht, das lediglich Strafen bis zu vier Jahren verhängen kann.
Das Amtsgericht müsse jetzt entscheiden, ob die Anklagen zugelassen werden und dann die Hauptverhandlungen terminieren, so Milk. Es könne auch beide Verfahren zusammenfassen. Bis es zur Verhandlung kommt, werden aber wohl Monate vergehen. Ob so lange ein Abschiebeschutz für die Opfer besteht, ist unklar. Vor Gericht könne aber eine richterliche Vernehmung Betroffener verlesen werden und eine Aussage ersetzen, sagt Anette Milk.
Die Firma European Homecare (EHC), die das Heim im Opti-Park betreut, hatte sich nach Bekanntwerden der Übergriffe im Sommer 2014 vom beauftragten Sicherheitsdienst getrennt. Erst kurz zuvor war das Unternehmen in die Schlagzeilen geraten, als Fotos misshandelter Flüchtline aus einem Heim in Burbach auftauchten. Nun erklärt EHC-Sprecher Klaus Kocks: „Wir haben die Ermittlungen unterstützt und begrüßen mögliche strafrechtliche Konsequenzen.“ Ein Experte aus der Essener Verwaltung sieht eine Mitschuld des Landes, das den Bewohnern wochenlang das ihnen zustehende Taschengeld nicht gezahlt hatte. Die „chaotische Unterbringungspolitik“ habe für große Unruhe im Opti-Park gesorgt – und löste bundesweit eine Debatte über die Zustände in Asylheimen aus.
EHC habe jetzt Sicherheitsstandards festgelegt, um Übergriffe zu verhindern, so Kocks. „Ungeeignete Sicherheitskräfte fliegen in Folge solcher Vorkommnisse sofort raus.“