Sicherheitsleute nach Gewalt gegen Flüchtlinge in Essen angeklagt
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Essen. Wegen gefährlicher Körperverletzung müssen sich fünf frühere Sicherheitsleute aus dem Asylheim im Essener Opti-Park jetzt vor Gericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft Essen erhebt Anklage gegen ehemalige Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes in der Asylunterkunft im Optipark. Die fünf Angeklagten müssen sich wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Die Vorfälle trugen sich im vergangenen Sommer in der Not-Einrichtung an der Altendorfer Straße zu: Drei der Angeschuldigten sollen am 19. September 2014 einen Heimbewohner geschlagen und getreten haben, der sie im Treppenhaus nach Essen gefragt hatte. Kurze Zeit später sollen sie in einem der Zimmer drei weitere Bewohner geschlagen und getreten haben. Sie werden sich vor dem Schöffengericht verantworten müssen.
Zwei der an diesen Gewalttätigkeiten Beteiligten sollen einen Tag später mit zwei weiteren Kollegen erneut einen Flüchtling angegriffen haben: Der Bewohner des Heims hatte offenbar außerhalb der Kantinen-Öffnungszeiten nach Kaffee gefragt und sich über die Sicherheitsleute beschweren wollen. Er soll daraufhin von den Sicherheitsleuten in der Küche der Unterkunft geschlagen und getreten worden sein. Die vier in diesem Fall Beschuldigten werden sich vor dem Amtsgericht verantworten müssen.
Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilt, handelt es sich bei den insgesamt fünf Angeschuldigten um Männer unterschiedlicher Nationalität im Alter zwischen 22 und 36 Jahren.
Flüchtlingsheime in Essen
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Der Opti-Park ist eine Einrichtung des Landes, die vom Privatunternehmen European Homecare (EHC) betreut wird. EHC hatte dem Sicherheitsunternehmen nach den Vorfällen im vergangenen Sommer gekündigt. Im Laufe der Ermittlungen waren zunächst drei andere Verfahren gegen Sicherheitsleute eingestellt worden.
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