Essen. . Im Parkhaus hatte der 25-Jährige eine Frau vergewaltigt. Vier Jahre muss er dafür in Haft. Eineinhalb Jahre mehr, als die Staatsanwältin forderte.

Erneut hat die VII. Essener Strafkammer den Antrag der Staatsanwaltschaft überboten. Einen 25-Jährigen, der eine um ein Jahr jüngere Frau in einem City-Parkhaus vergewaltigt und die Tat bis zum Schluss bestritten hatte, schickte sie für vier Jahre ins Gefängnis. Staatsanwältin Alexandra Rott hatte dagegen nur zweieinhalb Jahre gefordert. Auch Opfer-Anwalt Rüdiger Gardeya hatte diese Strafe als angemessen gesehen.

Schon am Dienstag hatte diese Strafkammer fünfeinhalb Jahre für eine Vergewaltigung verhängt, bei der Staatsanwalt Klaus Jettka und Opfer-Anwalt Tobias Degener knapp vier Jahre Haft als ausreichend angesehen hatten. Richter Nils Feldhaus verdeutlichte in beiden Prozessen die Haltung des Gerichtes: „Diese Kammer ist nicht bereit, immer von der Mindeststrafe auszugehen.“

Im aktuellen Fall zeigte der 25 Jahre alte Angeklagte keinerlei Einsicht. Laut Urteil hatte er in einem City-Parkhaus nach einem Kneipenbesuch in der Nacht zum 13. April 2014 die 24-Jährige zu sexuellen Handlungen gezwungen. Er berief sich auf einen Filmriss. Über seinen Anwalt Clemens Louis hatte er sogar Vermutungen äußern lassen, die Frau habe ihm heimlich K.O.-Tropfen ins Glas gegeben. Warum, wieso? Das bleibt weiter sein Geheimnis, weil der Verteidiger von dieser Version im Plädoyer doch wieder abrückte. Auf Freispruch plädierte er, weil er der Frau keinen Glauben schenkte.

Früh Details geschildert

Das sahen Staatsanwalt und Nebenklage, vor allem aber das Gericht völlig anders. Richter Feldhaus erinnerte daran, dass die 24-Jährige schon beim Verlassen des Parkhauses einer Freundin Details der Vergewaltigung geschildert hatte. Dabei sei sie auch bei einer nur wenige Stunden später erfolgten Vernehmung der Polizei geblieben. Zu Abweichungen im Kern sei es auch vor Gericht nicht gekommen. Feldhaus: „Die Aussage war konstant, detailreich und schilderte auch die emotionale Betroffenheit.“

Er erinnerte dabei an Äußerungen der Zeugin. Weil der Täter kein Kondom hatte, brachte sie ihn vom eigentlichen Geschlechtsverkehr ab mit dem Satz „Ich möchte nicht zur Mutter werden“. Die Frau habe zudem keine überschießende Belastungstendenz gezeigt. DNA-Spuren des Angeklagten zeigten, dass ein sexueller Kontakt stattgefunden hatte.

Objektive Beweismittel reichten aus

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Mit der Aussage des Angeklagten, Stichwort „sechs Lesben und K.o.-Tropfen“, setzte sich die Kammer nicht weiter auseinander, weil ihr laut Feldhaus „die objektiven Beweismittel und die Aussage der Frau reichten“. Er ging auch nicht weiter darauf ein, dass der Angeklagte kurz nach der Tat drei um das Wohl der Frau besorgt klingende SMS-Nachrichten verschickt hatte. Feldhaus: „Möglicherweise wollte er sich als Unschuldslamm darstellen.“

Dass er alkoholisch enthemmt und nicht vorbestraft war, berücksichtigte die Kammer zwar strafmildernd. Die Höhe der Strafe begründete Feldhaus vor allem mit der „besonderen Erniedrigung“ der Frau durch die Art der Sexualhandlungen. Sie sei noch heute deutlich beeinträchtigt.