Gelsenkirchen. Mehrfach soll ein 49-Jähriger seine Ex-Freundin zum Sex gezwungen haben. Er bestreitet das vor Gericht. Sie hätte mit Sex ein Handy bezahlt, sagt er.

Wegen mehrfacher sexueller Übergriffe an seiner früheren Lebensgefährtin sitzt ein 49 Jahre alter Gelsenkirchener seit Mittwoch vor der VII. Strafkammer des Landgerichts Essen. Laut Staatsanwaltschaft soll sich der Mann im Juli 2014 zum ersten Mal an ihr vergangen haben. Das führte dazu, dass er ein Hausverbot bekam. Doch nur wenig später brach er dieses offenbar wieder und nötigte sie angeblich erneut dazu, mit ihm zu schlafen.

Vor Gericht beteuerte der aus dem Bahnhof-Milieu bekannte Mann, unschuldig zu sein. Er räumte ein, das Hausverbot zwar gebrochen zu haben, jedoch nur einvernehmlich mit der Frau geschlafen zu haben. Erstmals gab er an, der Frau ein älteres Handy der Marke Samsung gegeben zu haben. Da sie dieses nicht bezahlen konnte, sei Sex als Preis vereinbart worden. „Alles einvernehmlich“, betonte der Angeklagte. Richter Nils Feldhaus sah das skeptisch: „Mag ja sein, dass es Frauen gibt, die für ein gebrauchtes Handy mit Geschlechtsverkehr bezahlen. Aber warum haben Sie dann bei der Polizei gesagt, es habe keinen Geschlechtsverkehr gegeben?“

Richter erkennt Widersprüche

Der Richter verglich die aktuelle Aussage des Angeklagten mit dessen Angaben bei der Polizei und wies, sichtlich verärgert, auf Widersprüche hin. Was ihn noch mehr verwunderte, war ein Brief des Angeklagten, den dieser in der U-Haft verfasst hatte. Darin behauptete der Mann, dass Bekannte von ihm seine Lebensgefährtin vergewaltigt hätten. In der Vernehmung durch das Gericht wich der Angeklagte mehrmals von seinen Vorwürfen aus dem Brief ab. Für Richter Feldhaus „ein klares Indiz dafür, dass die Geschichte von vorne bis hinten nicht stimmt”. Verärgert fügte er hinzu, dass die Strafkammer nicht aus Weihnachtsmännern bestünde, die alles glauben, was man ihnen erzählt.

Im Fortsetzungstermin am Freitag wird die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten vernommen. Vielleicht hilft sie der Kammer zu erkennen, welche Geschichte des 49-jährigen letztendlich stimmt.