Essen. Kundinnen hatte der Friseur in seinem Laden schon mehrfach sexuell bedrängt. Aber diesmal reichten dem Gericht die Beweise nicht aus, es sprach ihn frei.

Es klang wie die Fortsetzung einer üblen Masche. Wieder einmal soll ein Altendorfer Friseur eine Kundin nach dem Haarschnitt sexuell bedrängt haben. Aber im Gegensatz zu früheren Verurteilungen des Mannes sah die XVI. Strafkammer am Dienstag zu viele Widersprüche in der Aussage des mutmaßlichen Opfers. Deshalb sprach sie den 50 Jahre alten Angeklagten frei.

Die 27-Jährige war am 15. September vergangenen Jahres in sein Geschäft gekommen, ließ sich die Haare schneiden. Danach hätte sie mit ihm noch eine Zigarette geraucht und einen Kaffee getrunken, erzählt sie vor Gericht.

Pullover hochgeschoben

Plötzlich habe er einen Mitarbeiter nach draußen geschickt, ihr den Pullover hochgeschoben und sie geküsst. Auf die Hüfte und aufs Dekolleté. Die stark gehbehinderte Frau, sie leidet an Multipler Sklerose, schildert, wie sie aufstehen wollte und fürchtete, das Gleichgewicht zu verlieren. Dann sei es ihr aber doch gelungen, das Geschäft zu verlassen.

Der 50-jährige Familienvater bestreitet jede Schuld. Nach seinen Worten sei die Kundin sehr aktiv gewesen, hätte ihn innig umarmt. Er hätte aber wenig Zeit gehabt.

In seinen früheren Prozessen hatte er jeweils ein Geständnis abgelegt. Bereits dreimal verurteilten Essener Gerichte ihn, und immer wieder war sein Frisiersalon der Tatort. 2006 hatte er zehn Monate Haft mit Bewährung bekommen, weil er eine 22-Jährige beim „Augenbrauenzupfen nach traditioneller Art“ zu nahe kam und einer 17-Jährigen übers Gesicht geleckt hatte.

Schülerpraktikantin bedrängt

2009 gab es dann eineinhalb Jahre Haft ohne Bewährung, weil er 14 bis 16 Jahre alte Schülerpraktikantinnen sexuell bedrängt hatte. Einen Teil der Strafe saß er tatsächlich ab, bekam außerdem noch ein Ausbildungsverbot für Jugendliche aufgebrummt. 2010 gab es dann wegen einer ähnlichen Tat mit einer Kundin noch einmal zwei Monate Haft.

Am Dienstag sah das Gericht trotz dieser Verurteilungen keine Möglichkeit, ihm die Schuld vorzuwerfen. Dafür war die Aussage der Frau nicht eindeutig genug. Richter Martin Hahnemann zitierte einige Aussagen der Frau bei der polizeilichen Vernehmung. Die passten in manchen Details nicht zu ihrer Aussage bei der Polizei.