Essen. Der mutmaßliche Sex-Täter stellt sich als Opfer dar. Der 25-Jährige, der sich an eine Tat nicht erinnern will, klagt über K.O-Tropfen in seinem Glas.

Ein Vergewaltiger soll der massige 25-Jährige auf der Anklagebank sein. Laut Staatsanwaltschaft zwang er nach einem bierseligen Abend eine 24-Jährige in einem City-Parkhaus zum Sex. Abstreiten kann er das nicht: Er klagt über einen Filmriss und vermutet, heimlich K.O.-Tropfen eingeflößt bekommen zu haben.

Dass er Sex mit der jungen Frau hatte, beweisen DNA-Spuren eindeutig. Warum jetzt schon Männer willenlos gemacht werden, um sie zu sexuellen Handlungen zu nötigen, bleibt erst einmal unerörtert. Richter Nils Feldhaus, Vorsitzender der VII. Strafkammer in Essen, zeigt wenig Neigung, dieser von Verteidiger Clemens Louis vehement vorgetragenen These nachzugehen. Auch wenn dieser vorträgt, in einem Prozess am Landgericht Dortmund einmal mitbekommen zu haben, zu welchen Aktivitäten Menschen nach der Einnahme von K.O.-Tropfen in der Lage sind. Dabei verschweigt er dem Gericht allerdings, dass in jenem Fall das weibliche Opfer die Tropfen bekam – und nicht die angeklagten Männer.

24-Jährige zeigte den Mann bei der Polizei an

Ein lustiger Abend war es am 12. April in der City-Kneipe. Die 24-Jährige kam mit Freundinnen, der Angeklagte war schon da. Kurz nach Mitternacht wechselten sie in ein Lokal zwei Straßen weiter. Zwei Stunden später kehrten sie zurück in die Kneipe, kürzten über ein Parkhaus ab. Was dort bis etwa 5.50 Uhr morgens passiert ist, will der Angeklagte nicht mehr wissen.

Die 24-Jährige ging dagegen um 6.10 Uhr zur Polizei, zeigte ihn wegen Vergewaltigung an. Trotz ihres Widerstandes hätte er sie zum Sex genötigt, gab sie an.

Unsanft weckte die Polizei den 25-Jährigen, der sich auf einen Filmriss vermutlich durch Alkohol berief. Dagegen spricht aber seine Aktivität mit dem Smartphone. Bereits um 5.57 Uhr ging eine WhatsApp-Nachricht an das Smartphone der Frau: „Komm gut nach Hause“, verziert mit einem Küsschen-Symbol. Es folgten weitere nette Nachfragen. Freundlich, fürsorglich klingen sie: Sie solle schreiben, ob sie gut angekommen sei. Ob er wirklich besorgt war oder sich so nur ein Alibi für sein Verhalten verschaffen wollte, spielt erst einmal keine Rolle. Richter Feldhaus bemerkt lediglich, dass die korrekt geschriebenen Texte nicht zu Alkohol oder K.O.-Tropfen passten.