Essen/Gladbeck. Angezeigt hatte seine Ex-Freundin aus Gladbeck ihn schon Ende 2012. Doch weil der Mann wohl mehrmals umgezogen war und sich nicht immer an seinem neuen Wohnort angemeldet hatte, landete er erst jetzt auf der Anklagebank vom Essener Landgericht. Der Tatvorwurf - Vergewaltigung seiner Ex.

Er sagt nichts, verzieht nur spöttisch die Mundwinkel oder schüttelt seinen Kopf, wenn seine früheren Freundinnen aussagen. Vor der XVII. Essener Strafkammer wird dem 39-jährigen Düsseldorfer vorgeworfen, eine seiner Ex-Frauen aus Gladbeck vergewaltigt und gewürgt zu haben.

Die Taten liegen schon länger zurück. Weil der Angeklagte sich bei Umzügen offenbar nicht an seinem neuen Wohnort anmeldet, brauchte die Justiz einige Zeit, um ihn zu ermitteln. Angezeigt hatte die Gladbeckerin ihn bereits Anfang 2012, nachdem sie sich von ihm getrennt hatte, von ihm aber weiter belästigt worden sein soll.

Mitte 2011 war er bei ihr eingezogen. Schnell sei es zu Problemen gekommen, erzählt sie. Eifersüchtig sei er gewesen. Er hätte vermutet, dass sie noch einen anderen Mann habe, was aber nicht stimme. Ständig hätte er sie kontrolliert: „Meine Kontoauszüge, mein Handy.“

Sohn aufs Sofa geworfen

Auch aggressiv sei er gewesen, habe sie geschubst, gewürgt. Auch ihren eineinhalb Jahre alten Sohn hätte er aufs Sofa geworfen. Sex hätte er sich genommen, wenn er es wollte.

Konkret nennt die Anklage drei Fälle. Im Oktober 2011 soll er ignoriert haben, dass sie keinen Sex wollte. „Dann brauchst Du es wohl mit Gewalt“, soll er gesagt und sich auf sie gesetzt haben. Gegen ihren Willen habe er sie ausgezogen und vergewaltigt. Ende 2011 sei es zu einer erneuten Vergewaltigung gekommen, bei der er sie mit einer Hand am Hals festgehalten haben soll.

"Ich habe das geplant wie eine Flucht"

Am 16. Januar soll er im Streit gewalttätig geworden sein. Er hätte sie gegen die Wand geschubst und gewürgt. Blaue Flecken am Hals und eine Beule am Kopf seien danach zu sehen gewesen. Anschließend verließ sie ihn: „Ich habe das geplant wie eine Flucht und schon vorher eine Tasche mit meinen Sachen zu einer Freundin gebracht. Dann habe ich eines Tages meinen Sohn auf den Arm genommen und bin angeblich in den Waschkeller gegangen.“

Angst vor dem Freund

Richterin Gabriele Jürgensen fragt immer wieder, warum sie ihn denn nicht früher verlassen, warum sie nicht die Polizei gerufen habe. Doch die Zeugin sagt, sie hätte Angst gehabt: „Er drohte mir.“

Fast ähnlich klingen die Worte einer anderen Ex-Freundin des Angeklagten. Sie schildert, dass er bei ihr einzog und schnell so aggressiv war, dass andere Mieter Angst vor ihm hatten und die Vermieterin Hausverbot erteilte. Die Zeit mit ihm sei schrecklich gewesen: „Er hat mich total manipuliert. Er hat mich auch ruiniert, weil er meine Konten geplündert hat.“

"Ich nehme mir, was ich will"

Sein Motto sei eindeutig gewesen: „Ich nehme mir, was ich will.“ Sie schildert, dass er ihr die Hose ausgezogen hätte „und sich nahm, was er wollte“. Richter Jürgensen fragt nach: „Sie wollen sagen, dass er sie vergewaltigt hat?“ „Ja.“ Deshalb habe sie ihn später angezeigt, das Verfahren laufe noch. Nur mit Hilfe ihres Vaters und einer Nachbarin hätte sie sich von ihm trennen können.