Essen. . Eine Frau (41) wachte halbnackt in einem Essener Hinterhof auf - mit einem Fremden, der auf ihr lag. Laut Gericht sei keine Straftat nachzuweisen.

Der Tanz in den Mai endete im vergangenen Jahr für eine 41-Jährige teilweise nackt und mit einem fremden Mann, der auf einer Treppe in einem Essener Hinterhof auf ihr lag. Wie genau sie da hin kam, kann die Frau nicht sagen. Erinnerungslücken. Doch den Mann will sie zwei Wochen später beim Kinderarzt wiedererkannt haben.

In dieser Woche traf man sich im Landgericht wieder. „Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person“ warf die Anklage dem 32-Jährigen vor. Das Verfahren endete mit einem Freispruch. Es sei ihm keine Straftat nachzuweisen, so Richter Martin Hahnemann.

Dichter Vollbart oder Sechs-Tage Bart? Die Gesichtsbehaarung des Täters spielte eine wichtige Rolle im Prozess. Der Angeklagte, ein Familienvater, traf die Frau zufällig in jener Nacht in einer Bar im Südviertel, man habe sich zugeprostet. Das räumt der 32-Jährige ein. Der Täter soll Ausländer gewesen sein und einen Vollbart gehabt haben. Über den tatsächlichen Umfang des Bartes wurde im Prozess länger diskutiert.

Im Taxi davon gefahren

Der Angeklagte erinnert sich, dass die Frau in jener Nacht mit einem Ausländer mit Vollbart im Taxi davon gefahren sei. Doch er sei das nicht gewesen. Er legte ein Handyfoto vor, das ihn angeblich am 30. April vergangenen Jahres glattrasiert zeigt. „Innerhalb eines Tages bekommt man keinen Vollbart“, stellt Richter Martin Hahnemann fest.

Allerdings: Ob es sich tatsächlich um ein Foto vom 30. April handelte, ist nicht sicher. Staatsanwältin Maria Linten, die eine eineinhalbjährige Bewährungsstrafe forderte, wollte den Nachweis, stellte einen entsprechenden Beweisantrag. Die Kammer lehnte ab. Begründung: Dieser Nachweis sei ungeeignet, den Angeklagten als Täter zu überführen. Etwa zwei Wochen nach dem Ereignis traf die Zeugin den Angeklagten beim Kinderarzt, er mit seinem Sohn, sie mit ihrer Tochter. Den glattrasierten Mann will sie nicht sofort erkannt haben. Erst, als er sie angesprochen und etwas entschuldigendes gesagt habe. Sie ist sicher: Er ist der Täter. Der Mann wurde beim Kinderarzt festgenommen.

Frau vermutet Substanz in ihrem Glas

„Das Problem“, so Richter Hahnemann, seien die großen Erinnerungslücken der Zeugin. Sie habe nicht viel Alkohol getrunken behauptet sie und vermutet, man habe ihr eine Substanz ins Glas geschüttet. „Auch wenn wir nicht davon ausgehen, dass die Zeugin die Unwahrheit sagt“, so Richter Hahnemann. Die Kammer konnte nicht feststellen, ob die Zeugin mit Gewalt und gegen ihren Willen in den Hinterhof geschafft und auf die Treppe gestoßen worden sei.

Die 41-Jährige verließ während der Urteilsbegründung empört den Saal und schloss vernehmlich die Tür.