Essen. . Das Jugendamt hat Spielregeln für die 90 städtischen Kitas entwickelt. Eltern legen per Einverständniserklärung fest, ob und wo Bilder ihrer Kinder veröffentlicht werden
Im Zeitalter der Sozialen Netzwerke ist „Bilder posten“ nicht nur absolut schick, sondern mitunter auch ziemlich bedenklich. Erst recht, wenn’s um Fotos von Kindern geht. Damit in den 90 städtischen Kindertagesstätten in Essen das Recht am eigenen Bild zukünftig nicht mehr verletzt werden kann, haben das Jugend- und Rechtsamt jetzt einheitliche Spielregeln entwickelt.
Das Ergebnis ist ein DIN-A4-Blatt mit der schlichten Überschrift „Einverständniserklärung für die Verwendung von Fotos und Videos“. Ein nützliches Formular, in das dann nur noch der Name der Einrichtung und des Kindes sowie die Unterschrift des Erziehungsberechtigen einzufügen sind.
Weil die Grenzen zwischen den Polen „privat“ und „öffentlich“ sehr oft fließend sind, können Eltern darauf jetzt detailliert ankreuzen, in welchen Medien sie die Bilder ihres Kindes veröffentlicht sehen wollen – und in welchen nicht.
Was geht, was geht nicht? Bei folgenden Medien können Eltern ein Kreuz setzen: Info-Material der Einrichtung, Schaukästen/Pinnwand der Einrichtung, Wände von Fluren und Gruppenräumen, Internetseite der Einrichtung, Internetseite des Fördervereins, Info-Material des Fördervereins, Presseberichte sowie Foto-CDs von Aktionen und Ausflügen.
Wachsende Zahl von "Facebook"-Freunden
„Die Formulare werden jetzt an die Kindergärten verteilt“, sagt der Medienbeauftragte des Jugendamtes, Andreas Ruff. Und fügt hinzu: „Die Einverständniserklärung soll für mehr Rechtssicherheit sorgen.“
Dass Sommerfest-Schnappschüsse der niedlichen Kleinen auf der Kita-Pinnwand gezeigt werden, ist eher als privat und somit als unbedenklich einzustufen. Doch wenn mitteilsame Eltern, Geschwister oder Erzieherinnen dieselben Fotos – und womöglich auch noch Videos – bei „Facebook“ posten und somit bedenkenlos ins weltweite Netz stellen, sträuben sich beim städtischen Medienbeauftragten die Nackenhaare. „Es sind in erster Linie die Kita-Leitungen, die auf verbindliche Spielregeln gedrungen haben“, betont Ruff.
Aber ist ein Bilder-Post bei Facebook grundsätzlich öffentlich? „Nun, sobald Facebook für Freunde geöffnet ist – ganz klar ja“, argumentiert der Medienbeauftragte. Er begründet dies mit der wachsenden Zahl von „Facebook“-Freunden. Im Durchschnitt habe ein Nutzer inzwischen rund 290 Freunde. Das sei dann nicht mehr privat, sondern eindeutig öffentlich.
„Als Jugendamt muss ich davor warnen, dass Eltern leichtfertig mit Bildern umgehen“, betont Ruff. Es sei nämlich nicht mehr überschaubar, was mit den Fotos passiere. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook besagten seit Neuestem, dass sämtliche Bilder- und Videorechte an „FB“ abgetreten werden. Ruff: „Wer möchte schon, dass das Kinderbild vom letzten Wandertag plötzlich auf einer Werbetafel erscheint?“