Essen. Wer zugeparkt wird, ärgert sich fast immer. Die Lage sollte jedoch genau geprüft werden, bevor der Abschlepper gerufen wird, raten Polizei und Stadt.
Einfach nur Pech gehabt oder lohnt sich Theater? Eine Leserin aus Rüttenscheid hatte ihr Auto vorschriftsmäßig in der Eduard-Lucas-Straße geparkt. Als sie zu ihrem Wagen zurückkehrte, hatte sie ein Sprinter so eingeparkt, dass kaum Platz zu ihrer Fahrertür war und ein Ausparken unmöglich. Der dreiste Fahrer bekam dafür lediglich ein Knöllchen über 20 Euro.
„Solange es noch eine andere Möglichkeit gibt, etwa durch die Beifahrertür in das Auto zu gelangen, wird der Abschleppdienst nicht gerufen. Je nach Situation muss auch individuell entschieden werden, was zu tun ist und wie der Fall geahndet wird. Zunächst aber muss die Situation genau geprüft werden“, so Marco Ueberbach, Pressesprecher der Polizei Essen.
Polizei stellt Verwarnungen aus
Die Polizei wird zum Ärgernis hinzugezogen, wenn es sich um eine konkrete Verkehrsbehinderung handelt. Um die Lage im ruhenden Verkehr grundsätzlich zu beurteilen, ist das Ordnungsamt zuständig. Das rät, nach Möglichkeit immer das geringste Mittel zu wählen, dass heißt, eine Verwarnung wird eher ausgestellt als der Abschleppwagen gerufen, wie Frank Buttler, Sachgebietsleiter der Verkehrsüberwachung Außendienst, erklärt.
„Auch die Option, das frech geparkte Auto auf einen freien, ordnungsgemäßen Parkplatz in der Nähe zu versetzen, besteht. Natürlich ist auch dieses Vorgehen mit Kosten verbunden, die der Halter des Wagens tragen muss.“ Um die Situation zu klären und Kosten zu sparen, wird zunächst versucht, den Halter des Wagens möglichst früh ausfindig zu machen. Für die Verkehrswidrigkeit wird ein Bußgeld verhängt.
Die Kosten steigen im Falle eines Abschleppeinsatzes. Sie variieren, je nach Größe des Autos sowie der Uhrzeit. Rechtlich festgelegt ist die Situation durch die Straßenverkehrsordnung.
Anderes Recht auf Privatgelände
Abschleppzahlen für 2014 werden noch ausgewertet
Die Abschleppzahlen waren in den letzten Jahren in etwa konstant, 2013 hat die Stadt Essen rund 9.700 Autos abgeschleppt.
Die Auswertung für das Jahr 2014 läuft noch, es wird aber mit einer leicht höheren Zahl gerechnet. Es habe viele Falschparker an Straßen gegeben, die wegen der Sturmschäden als Parkplätze gesperrt waren.
Die aber gilt nicht auf Privatgelände, wie Buttler vom Ordnungsamt weiß. Um die Situation rechtlich einzuschätzen werde dort ein Anwalt gebraucht. „Viele Situationen klären sich aber zum Glück auch recht schnell wieder auf“, so Buttler. Dreistes Zuparken durch Fremde vor der eigenen Tür sei recht selten. Polizei und Ordnungsamt raten davon ab, den Abschleppdienst sofort selbst anzurufen.
„Wir werden hauptsächlich über eine Notrufzentrale der Stadt kontaktiert. Bei Anrufen von Privatpersonen bitten wir sie um eine genaue Beschreibung der Lage und oft auch um eine Einschätzung durch Ordnungsamt oder Polizei“, erklärt Martin Kaap vom Abschleppdienst Ermes. Er ergänzt: „Wichtig ist auch, dass der Anrufer weiß, dass er im Zweifelsfall die Vorkasse leisten muss und eventuell auch auf den Kosten sitzen bleibt.“