Essen. Sieben Jahre saß Christian T. ab, dann überfiel er die Bank, die er 2005 ausgeraubt hatte. Jetzt muss er sieben Jahre in Haft mit Sicherungsverwahrung.

Nur ein halbes Jahr hielt er es in der Freiheit aus, da überfiel er erneut die Sparkassenfiliale in Essen-Altenessen, die er schon siebeneinhalb Jahre zuvor ausgeraubt hatte. Dafür muss Christian T. (36) sieben Jahre ins Gefängnis, entschied die II. Strafkammer. Außerdem ordneten die Richter die anschließende Sicherungsverwahrung an. Sein Bottroper Komplize erhielt wegen Beihilfe ein Jahr und neun Monate Haft mit Bewährung.

Finanzielle Probleme hatte der Angeklagte angeführt. Er sei nicht auf ein Leben in Freiheit vorbereitet worden, nachdem er die siebenjährige Haftstrafe verbüßt hatte. Da rief er am 20. Juni seinen Bottroper Freund an, versprach ihm 500 Euro von der Beute und ließ sich von dem 31-Jährigen zur Sparkassenfiliale an der Bäuminghausstraße fahren. Vor der Kasse legte er einen „Überfall“-Zettel hin und zeigte kurz seine Gaspistole. 11.450 Euro erbeutete er, wurde aber kurz danach in Duisburg geschnappt.

Mit der Beute festgenommen

Vor Gericht gestand er. „Aber was ist das für ein Geständnis, wenn man mit der Beute festgenommen wird“, erinnerte Richter Andreas Labentz. Das Gericht könne auch keine Notlage feststellen, immerhin hätte Christian T. ein halbes Jahr in Freiheit Zeit gehabt, sich um Arbeit und Unterstützung durch die Behörden zu kümmern.

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Ein Justizopfer sei er nicht. „In der JVA Geldern musste Ihre Ausbildung abgebrochen werden, weil Sie Marihuana hatten“, sagte Labentz. Strafschärfend sah die Kammer, die ein Jahr Haft mehr gab als von Staatsanwältin Nina Jendges beantragt, auch die Folgen der Tat für den Kassierer. Der 35-Jährige ist noch heute arbeitsunfähig, soll auf eine Tätigkeit ohne Kundenkontakt umgeschult werden.

Sicherungsverwahrung muss nicht vollstreckt werden

Wie die Staatsanwältin sah auch das Gericht Christian T. als gefährlichen Hangtäter, für den die Sicherungsverwahrung angeordnet werden müsse. „Die Rückfallgeschwindigkeit!“ – so riss Labentz die Tatsache an, dass die wegen der früheren Überfälle verbüßten sieben Jahre Haft und die Kontrolle durch die Führungsaufsicht den Angeklagten nicht beeindruckt hätten.

Die Warnung der Verteidigerin Christine Graebsch, die Sicherungsverwahrung lasse ihren Mandanten in ein schwarzes Loch fallen, wies Labentz zurück. Denn diese Maßnahme müsse nicht vollstreckt werden, wenn T. Angebote des Vollzugs nutze und an sich arbeite.