Essen. Ab 13. Dezember müssen Gastronomen ihre Gäste auf Allergie-Auslöser in den Mahlzeiten informieren. Die Essener Uni-Mensa verarbeitet rund 1800 Produkte und Stoffe, die seit Anfang des Jahres alle auf Allergene hin analysiert worden sind. Kleine Buchstaben im Speiseplan weisen künftig auf 14 Allergie-Auslöser hin.

Seit gut einem Jahr bereitet sich die Zentral-Mensa der Uni auf eine neue Verordnung der Europäischen Union vor, die am 13. Dezember in Kraft tritt. Dann müssen Gastronomen ihre Gäste ausführlich über Allergene informieren, die in den Gerichten enthalten sind oder sein könnten.

„Für uns ist das ein organisatorischer Kraftakt“, berichtet Gerd Schulte-Terhusen, der Leiter der Hochschul-Gastronomie beim Studierendenwerk Essen-Duisburg. In der Zentralmensa am Campus Essen gehen täglich zwischen 3000 und 3500 warme Mahlzeiten über die Theke. Hinzu kommen rund 250 warme Mahlzeiten, die in den Caféterien auf dem Campus verkauft werden. Die Hauptmensa bietet täglich sechs Gerichte an, rund 1800 Artikel werden täglich verarbeitet. Schreibt der Gesetzgeber bislang vor, dass Zusatzstoffe separat ausgewiesen werden („mit Farbstoff“ oder „mit Phosphat“), kommt es ab dem 13. Dezember noch viel dicker: Auf 14 Allergene muss dann täglich aktuell hingewiesen werden.

Werden Speisekarten künftig unleserlich?

Auf der Homepage des Studierendenwerks sind die aktualisierten Speisepläne, die auch Hinweise für Allergiker enthalten, bereits abrufbar. Der Gesetzgeber schreibt aber vor, berichtet Schulte-Terhusen, dass die Angaben auch „ausgabenah“, also am Ort des Geschehens, zu lesen sind. Um zu erfassen, ob Soßenbinder womöglich Gluten enthält oder Blätterteig Spuren von Erdnüssen enthalten kann, muss sich die Mensa auf die Angaben der Lieferanten und Hersteller verlassen können. „Es kommt aber durchaus vor“, berichtet Schulte-Terhusen, „dass ein Anbieter mal wechselt oder der Anbieter das Produkt wechselt. Dann müssen wir künftig stets neu die Angaben über Allergene überprüfen, um sie laufend aktuell an unsere Kunden zu transportieren.“

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Der Tüv schult derzeit die Mensa-Mitarbeiter in Sachen Allergene, und die Kennzeichnungspflicht trifft nicht nur warme Speisen, sondern auch Kaffee, Cocktails – also alles das, was in Mensen und Caféterien angeboten wird. Während die Zusatzstoffe seit Jahren in Speiseplänen mit kleinen Ziffern gekennzeichnet sind, soll über die Allergene künftig eine Buchstaben-Folge informieren.

Noch ist unklar, ob nur Essens größtes Restaurant, die Uni-Mensa, künftig täglich alle Allergene in den Gerichten kennzeichnet. Oder ob auch alle Gastronomen im Stadtgebiet von der neuen Verordnung betroffen sind, sodass Speisekarten künftig ziemlich unleserlich werden. „Die genaue Umsetzung der Richtlinie ist in NRW noch nicht geregelt“, berichtet Christiane Benke vom Essener Gaststättenverband Dehoga. In 45 Jahren Erfahrung im Gastronomiegeschäft hat sie übrigens „noch nie“ erlebt, dass ein Gast mal einen Allergieschock erlitt.