Gastronomen müssen künftig auf 14 Inhaltsstoffe hinweisen, die hauptsächlich am Aufkommen von Lebensmittelallergien beteiligt sind.
Dazu zählen Gluten, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid, Lupinen und Weichtiere.
Das neue EU-Gesetz stärkt offiziell die Rechte der Verbraucher, denn die Informationspflicht auf Allergene liegt künftig beim Gastronomen.