Essen. Drei Enkeltrick-Angeklagte aus Essen wurden am Mittwoch verurteilt. Der Richter blieb bei der Strafe deutlich unter den Anträgen des Staatsanwalts.

Deutlich blieb die XVI. Strafkammer mit bis zu zweieinhalb Jahren Haft unter den Anträgen von Staatsanwalt Thomas Holz, als sie am Mittwoch drei Enkeltrick-Angeklagte aus Essen verurteilte. Richter Martin Hahnemann begründete den Schritt vor allem mit dem frühen Geständnis des Hauptangeklagten.

Akribisch hatte die Hamburger Polizei ermittelt und die Strukturen einer Enkeltrick-Bande aufgedeckt. Die Beweise gegen mehrere Essener übermittelte sie den Anklägern im Ruhrgebiet. Gesteuert wurden die Taten aus Polen. Dort riefen unermüdlich die „Keiler“ Menschen mit älter klingenden Vornamen in Deutschland an, die sie aus dem Telefonbuch hatten. Sie gaben sich als Verwandte oder Freunde aus, spiegelten eine finanzielle Notlage vor und erbaten Geld. Wenn sie ein Opfer fanden, informierten sie die „Logistiker“, die einen „Abholer“ zu den Senioren schickten und hohe Geldsummen entgegennahmen.

"Besonders schäbige und niederträchtige Taten“

Die Essener Angeklagten gehörten zu den „Logistikern“, denen die Anklage insgesamt fünf Fälle vorwarf. Oft blieb es beim Versuch, aber einmal bekam die Gruppe 15.000 Euro überreicht, ein anderes Mal 16.000 Euro. Der niedrigere Betrag blieb nur kurz bei der Bande, denn kurz nach der Übergabe nahm die Polizei die Abholerin fest.

Staatsanwalt Holz sprach von „besonders schäbigen und niederträchtigen Taten“. Das Gericht müsse bei der Strafe an die Generalprävention denken, um andere Täter abzuschrecken und betagte Menschen zu schützen. Viereinhalb Jahre Haft forderte er allein für den Hauptangeklagten Romus S. (51). Die beiden anderen Angeklagten wollte er ebenfalls im Gefängnis sehen.

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Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg sprach von „weit, weit überhöhten“ Anträgen. Das Gericht müsse anerkennen, dass sein Mandant früh gestanden und dabei die Mittäter belastet hatte. Küpper-Fahrenberg: „Er ist Zigeuner. In diesem Kulturkreis ist es selten, andere zu belasten.“

Bewährung für Mitangeklagte

Bewährung, wie von ihm beantragt, gab die Kammer nicht. Aber jeweils zweieinhalb Jahre Haft für Romus S. und einen Mitangeklagten sah das Gericht als ausreichend an. Eine Mitangeklagte, 50 Jahre alt, bekam ein Jahr und zehn Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt waren.

Richter Martin Hahnemann erinnerte daran, dass die Angeklagten nicht vorbestraft seien und über die „Roma-Vereinigung“ 16.000 Euro an ein Opfer zurückgezahlt hatten. Harte Strafen halte die Kammer bei den „Keilern“ in Polen für notwendig, nicht bei diesen Angeklagten, den Boten.