Essen. Der frühere Top-Manager Thomas Middelhoff ist tief gefallen. Selbstherrlich und ohne Unrechtsbewusstsein hat er in die Kasse seines Arbeitgebers gegriffen. Angestellte Vorstände sind nicht die Gutsherren, sondern lediglich die Gutsverwalter. Daran sollten sie ihr Verhalten ausrichten. Ein Kommentar.

Rechtskräftig ist das Urteil des Landgerichts Essen noch nicht. Aber die Entscheidung nach 36 Verhandlungstagen macht klar, dass der einst so hoch gehandelte Manager Thomas Middelhoff tief gefallen ist und nicht makellos aus seiner Tätigkeit für den Essener Karstadtkonzern herauskommen wird.

In einer Zeit, als der einstige Kaufhaus-Riese und seine vielen tausend Mitarbeiter um die Existenz rangen, griff er in die Kasse seines Arbeitgebers. Selbstherrlich, ohne Unrechtsbewusstsein.

Von dem blendenden Kommunikator aus Bielefeld, der früher durch die Talkshows tingelte und sich auch im Essener Prozess so selbstzufrieden gab, ist zum Schluss doch nur der Blender übrig geblieben.

Aber mit diesem Urteil ist der Justizkomplex "Middelhoff" noch lange nicht abgeschlossen. In zahlreichen Zivilprozessen ist er involviert. Einen Offenbarungseid hat er bereits geleistet - dem früheren Millionär, der immer noch in St. Tropez lebt und einen Fahrer beschäftigt, droht am Ende der Verfahren die endgültige finanzielle Pleite.

Middelhoff und andere Manager hätten früh verinnerlichen sollen, was der Bundesgerichtshof im Mannesmann-Prozess anschaulich und eindeutig formuliert hatte: Angestellte Vorstände sind nicht die Gutsherren, sondern lediglich die Gutsverwalter. Daran sollten sie ihr Verhalten ausrichten.