Essen. . Die Frage, wie Erzieherinnen in einer evangelischen Kita in Essen mit einer vollverschleierten Mutter umgehen sollen, wenn sie ihr Kind abholen will, schlägt hohe Wellen. Die evangelische Kirche hat sich für eine liberale Lösung entschieden: Die Mutter lüfte ihren Schleier vor den Erzieherinnen.

Wie sollen Erzieherinnen in evangelischen Kindertagesstätten mit einer vollverschleierten Mutter umgehen, wenn sie ihr Kind abholen will? Diese brisante Frage schlägt hohe Wellen. Es ist ein Politikum, zu dem sich auch Superintendentin Marion Greve zu Wort meldet. „Es ist der erste Fall, mit dem wir jetzt zu tun haben.“

Ein Fall, der nach Ansicht der obersten evangelischen Kirchenrepräsentantin der Stadt „liberal“ entschieden worden sei. Im aktuellen Fall bedeutet das: Die betreffende Mutter enthülle ihren Schleier und sei für die Erzieherinnen erkennbar, wenn sie das Kind in der Kindertagesstätte abhole. „Das Wohl des Kindes steht für uns im Vordergrund – Religion und Kultur spielen keine Rolle“, fügt die Superintendentin hinzu.

Vollschleier-Debatte beschäftigt nicht nur Kita-Verband

Um welche evangelische Kita es sich handelt, ist unklar. Fest steht nur: Sie ist eine von elf Einrichtungen, die zum evangelischen Kita-Verband Essen-West und Rüttenscheid gehören. Die Vollschleier-Debatte beschäftigt nicht nur den Kita-Verband, auch der Kreissynodal-Verband hat sich am Dienstagabend mit dem Thema befasst.

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Der Kirchenkreis räumt ein, dass es eine lebhafte Diskussion über dieses Thema gebe, allerdings existiere in der Einrichtung, um die es geht, überhaupt kein Problem. „Die betroffene Mutter hat sich vielmehr beim Abholen ihres Kindes von Anfang an immer identifiziert – bereitwillig und mit großem Verständnis für die Belange des Kindeswohles“, heißt es in einer Erklärung des Kirchenkreises. Weiter heißt es darin: „Ihre Bereitschaft zum Dialog und zur Kooperation wird vom Team der Kindertageseinrichtung ausdrücklich hervorgehoben.“

Wer ein Kind aus der Kita abholt, muss erkennbar sein

Der Betreuungsvertrag sehe grundsätzlich vor, dass die Person, die ein Kind abhole, für die Erzieherinnen und Erzieher erkennbar sein müsse. Im aktuellen Fall, so heißt es, enthüllt sich die vollverschleierte Frau allerdings nur gegenüber Erzieherinnen.

Bei ihrem Kleidungsstück handelt es sich übrigens um einen so genannten Niqab, der einen schmalen Sehschlitz besitzt. Bei einer Burka wird das Augenpaar noch durch ein Stoffgitter bedeckt.

Die Kita biete der muslimischen Frau an, das Kind in einem Nebenraum abzuholen. Superintendentin Marion Greve verteidigt diese Praxis, die auch für städtische Kindertagesstätten gilt. „Dieses Verfahren ist juristisch in Ordnung.“ Für die Kirchenfrau ist wichtig, dass der muslimischen Mutter „Toleranz, Wertschätzung und Respekt“ entgegengebracht werde. „Besonders wichtig ist für mich, dass wir im Dialog mit ihr stehen“, fügt sie hinzu. Das Vollschleier-Verbot in einigen Nachbarländern möchte sie nicht kommentieren.