Essen. Auf dem Gelände des Weltkulturerbes Zollverein hat ein Lager-Zelt nichts zu suchen. Ein Gericht bestätigt: Eventveranstalter Kalle Krause muss seinen Leichtbau abreißen. Doch bis es so weit ist – das kann dauern. Denn: Das Unternehmen will gegen die Nichtzulassung der Berufung klagen.

Die Marschrichtung war immer klar: Das mit vielen Millionen Euro im rostbraunen Charme gepflegte Erscheinungsbild des Weltkulturerbes Zollverein muss unbedingt erhalten bleiben. Störende Elemente gehören weg, und dazu gehört offensichtlich auch ein rund 600 Quadratmeter großes Zelt des Eventveranstalters „Kalle Krause GmbH“ auf dem Kokerei-Areal. Dieses Urteil fällte jetzt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Nicht nur den Denkmalschützern und der Bezirksregierung Düsseldorf stieg stets die Zornesröte ins Gesicht, wenn sie in der Nähe der Schalthalle II das riesige Lagerzelt erblickten. Auch im Planungs- und Bauordnungsamt der Stadt fühlt man sich von dem Unternehmen ausgetrickst. Denn die Lagerhalle war schon 2011 nur mit Magenschmerzen, aber als Starthilfe für einen Gewerbetreibenden ausnahmsweise genehmigt worden: als „fliegende Halle“ für drei bis fünf Monate.

Ein neuer Aufschub droht

Bei ihrem Ansinnen für einen Rückbau sahen sich die Beamten immer wieder vertröstet – bis ihnen der Kragen platzte: Sie erließen eine Abrissverfügung. Im Eilverfahren stoppte dann allerdings das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster den sofortigen Vollzug. Die Probleme, unter anderem beim Ausräumen der Lagerhalle, seien zu schwierig für eine Eilmaßnahme, das müsse im Hauptverfahren geklärt werden.

Dieses fand nun in Gelsenkirchen statt, und die Niederlage für die „Kalle Krause GmbH“ war eindeutig. Der Verstoß gegen den Denkmalschutz und den Bebauungsplan war offenkundig. Zudem war die provisorische Halle auch noch an etwas anderer Stelle aufgestellt worden als zugewiesen. Und natürlich war die Erlaubnis längst abgelaufen.

Nicht nur die Klage gegen die Abrissverfügung wurde abgewiesen. Die „Kalle Krause GmbH“ scheiterte auch mit ihrem Antrag auf eine nachträgliche Genehmigung der Halle bis zum 31. Dezember 2015. Zuvor war dem Vorsitzenden Richter ein Einigungsversuch misslungen. Die Klägerin sollte ihre Klagen zurücknehmen. Die Abrissverfügung wäre damit umgehend rechtskräftig geworden. Die Stadt sollte dann allerdings mit einer Vollstreckung bis Ende 2015 warten.

Stadtvertreter konnten nicht umgestimmt werden

Darauf wollten sich die Vertreter der Stadt nicht einlassen. Zu groß war offensichtlich die Verärgerung über die „Kalle Krause GmbH“. Die wiederum kündigte über ihren Anwalt an, gegen die Nichtzulassung der Berufung vor dem OVG vorzugehen. Darüber kann knapp ein Jahr ins Land gehen. So lange kann die Halle stehen bleiben, und es droht obendrein die Gefahr, dass vom OVG der Bebauungsplan „Zollverein“ überprüft wird. „Und dann machen Sie ein großes Fass auf“, warnte der Vorsitzende.

Alle diese Bedenken konnten die Stadtvertreter nicht umstimmen. Bezirksregierung, Planungsamt sowie der städtische Denkmalschutz hatten sich sehr lange schwer getan, um sich auf eine Linie im Fall „Kalle Krause GmbH“ zu verständigen. (AZ.: 5 K 1275/13)