Duisburg-Rheinhausen. Ein Spaziergänger wunderte sich, dass zu dieser Jahreszeit im Rheinuferpark in Duisburg-Rheinhausen noch gefällt wird. Die Stadt sagt: Sie darf.

Als Ulrich Weimann kürzlich das Geschehen im Rheinuferpark beobachtete, konnte er sich nur wundern. „Sturm war angesagt“, sagt er. „Da mussten natürlich noch schnell Bäume gefällt werden.“ Dabei sei es durchaus möglich, dass dazu bis Februar keine Zeit gewesen sei. „Aber vielleicht war auch nicht bekannt, dass viele Vögel bereits brüten.“ Dabei seien es nicht nur drei, sondern „sicherlich 30 Bäume“ gewesen, die von den Forstbetrieben der Stadt beseitigt wurden. Erstaunlich. Schließlich verbiete das Naturschutzgesetz Rückschnitte bereits ab Anfang März.

Die Arbeiten im Rheinuferpark Hochemmerich bestätigt ein Sprecher der Stadt. Der Waldbaumbestand befinde sich dort wegen der Trockenheit in den vergangenen drei Jahren zu einem sehr großen Teil in einem schlechten Zustand, gibt er zu Bedenken: Der Bodengrund dort sei extrem trocken, ein Grund sei die Tatsache, dass es sich um eine Schlackendeponie handele. Daher litten die Bäumen unter sogenanntem „Trockenstress“ und seien sehr anfällig für Pilz- oder Insektenbefall. Ein weiterer Grund sei, dass dort besonders viele Bergahornbäume stünden, die in besonderem Maße unter der Trockenheit litten und vom Rußrindenpilz befallen seien.

Grundlage liefert das Bundesnaturschutzgesetz

Die Fällarbeiten im Wald waren folglich erlaubt - auch innerhalb der Brutzeiten von Vögeln. „Das Bundesnaturschutzgesetz liefert uns dafür die entsprechende Grundlage im Paragraph 39 Absatz 5 Nr. 2“, informiert Sebastian Hiedels als Sprecher der Verwaltung. Das Verbot bezieht sich auf Bäume, die außerhalb des Waldes stehen. Außerdem handelte sich um eine behördliche Anordnung.

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Die Vorgaben des Artenschutzes gelten dagegen selbstverständlich auch im Wald. Daher seien die Mitarbeiter angehalten, die Sträucher und die Baumkronen im Fällbereich der Bäume nach Nestern zu durchsuchen sowie auf Baumhöhlen an den Bäumen zu achten, um bei Bedarf die Arbeiten an der Stelle einzustellen und gegebenenfalls andere Lösungen zu suchen. Möglich seien etwa Baumbeschneidungen vom Hubsteiger.