Duisburg. .

Wie Rolf Karling, der Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland mit Ketchup bespritzt hatte, von seinem Anwalt erfuhr, steht das Strafverfahren gegen ihn vor der Einstellung. Allerdings muss er demnächst seine Wohnung räumen.

Rolf Karlings Anwalt beruft sich auf ein Telefonat mit der Staatsanwaltschaft. Nach seiner Auskunft scheidet „eine Ahndung Ihres Verhaltens unter dem Gesichtspunkt der Beleidigung aus.“ Dafür hätte ein Strafantrag des potenziell Beleidigten, also Oberbürgermeister Adolf Sauerland, vorliegen müssen.

Für eine Anklage wegen Körperverletzung sei die „Erheblichkeitsschwelle“ nicht erreicht. Es bleibe eine Sachbeschädigung - Ketchup an Hemd und Jacke - für deren Ahndung entweder ein Strafantrag des Geschädigten oder besonderes öffentliches Interesse nötig wäre. Ersteres liegt nicht vor, Letzteres vermag der Leitende Oberstaatsanwalt laut Karlings Verteidiger nicht zu erkennen. Der Anwalt geht davon aus, in Kürze auch schriftlich einen Einstellungsbescheid zu erhalten.

Kirche kündigte die Wohnung

Eine Konsequenz hat das „Ketchup-Attentat“ auf Sauerland im November 2010 für Karling dennoch: Sein Vermieter, die katholische Gemeinde Christus-König, berichtet er, habe ihm zum 31. März die Wohnung gekündigt: „Ich wohne dort seit September und habe einen Vormietvertrag, den der Kirchenvorstand noch bestätigen müsste. Teile des Kirchenvorstandes verweigern das aber, weil sie ,so einen’ wie mich nicht im Haus haben wollen.“