Duisburg. . Der Duisburger Verein „Bürger für Bürger“ ärgert sich über Gebührenbescheid vom Lebensmittelüberwachungsamt. Die Stadt versteht die Kritik nicht.
Gleich zwei Mal binnen dreier Tage hatte der Rheinhauser Verein Bürger für Bürger (BfB) jüngst Besuch vom städtischen Lebensmittelüberwachungsamt. Der zweite Besuch der Behördenmitarbeiter in der Lebensmittelausgabe an der Brahmsstraße wurde dann für den Vereins-Vorsitzenden Rolf Karling teuer. Was ihn sehr erzürnte.
Doch der Reihe nach: Laut Aussage Karlings war die Lebensmittelüberwachung am Freitag, 24. Juli, vor Ort. „Sie haben auch Mängel festgestellt, so lagerte Waschmittel neben den Nudeln und ein bisschen dreckig war es auch“, gibt Karling unumwunden zu. Die Amtsmitarbeiter kamen am 27. Juli zur Nachkontrolle, sämtliche Mängel waren beseitigt. „Bürger für Bürger“ bekam für diese Nachkontrolle eine Rechnung in Höhe von 103,75 Euro, abgerechnet wurden der Zeitaufwand fürs Behörden-Personal sowie die Anfahrt.
Verein: Eigentlich ist das die Aufgabe der Stadt
Man habe bereits mehrfach mit dem Lebensmittelüberwachungsamt zu tun gehabt, „diese Dienstleistung der Stadt war für uns als mildtätig anerkannten Verein gebührenfrei, so dass ich den Gebührenbescheid nicht nachvollziehen kann“, ärgert sich Karling in einem Fax an Oberbürgermeister Sören Link. Nun müsse man einen großen Teil der symbolisch von den Kunden bezahlten Lebensmittelgelder an die Stadt abführen, „während wir die Arbeit, die eigentlich Aufgabe der Stadt Duisburg ist, ehrenamtlich und kostenfrei erledigen.“
Laut Stadtverwaltung habe es bisher fünf Kontrollen bei „Bürger für Bürger“ gegeben. „Da bei den vorangegangenen vier Kontrollen verhältnismäßig geringe Mängel oder Beanstandungen festgestellt wurden, die zum Teil durch eine Belehrung vor Ort beseitigt werden konnten, gab es keine Nachkontrolle. Bei der fünften Kontrolle wurden hingegen schwere Mängel, das heißt, allgemeine Hygienemängel, festgestellt, die eine Nachkontrolle erforderlich machten“, so Stadtsprecher Peter Hilbrands. Und eben diese erstmals durchzuführende Nachkontrolle sei stets gebührenpflichtig.
Auch Bedürftige haben Anspruch auf einwandfreie Lebensmittel
Der Verwaltung sei bewusst, dass es sich bei der Arbeit des Vereins „Bürger für Bürger Duisburg“ um ein wohltätiges Engagement handele, das allen Aktiven hoch anzurechnen ist und dessen Leistungen geschätzt werden. „Ungeachtet dessen, dass es sich bei dem Lebensmittelunternehmen um einen Verein handelt, der hilfsbedürftige Menschen unterstützt, haben auch diese Menschen einen Anspruch auf hygienisch und lebensmittelrechtlich einwandfreie Lebensmittel. Die Abgabe von Lebensmitteln setzt daher auch bei einem wohltätigen Verein die Einhaltung einer guten Lebensmittelhygiene voraus“, sagt Hilbrands.
Das Lebensmittelüberwachungsamt kontrolliere turnusmäßig sämtliche Lebensmittelausgaben, etwa den Verein „Immersatt“, die Tafel und die „Hochheider Tasche“. Beanstandungen, schreibt die Stadt, habe es bei keiner der genannten Ausgabestellen bisher gegeben.