Duisburg. . Argumente gegen das geplante Talke-Giftstofflager lieferte ein Jurist beim Infoabend der Bürgerinitiative „Kein Gefahrstofflager in Rheinhausen“.

Vier Wochen noch, dann, am 27. April, befasst sich der Rat der Stadt mit dem geplanten Gefahrstofflager des Chemielogistikers Talke auf Logport 1. Mit Reiner Friedrich und Rainer Schütten (beide SPD) besuchten gerade einmal zwei der 84 Ratsmitglieder ein Informationstreffen der Bürgerinitiative „Kein Giftstofflager in Rheinhausen“ im alevitischen Gemeindezentrum in Rheinhausen.

Dabei hätte der Info-Abend den Entscheidungsträgern im Rat wichtige Argumente gegen das umstrittene Gefahrstofflager geliefert. Argumente, die der Berliner Umweltjurist Thorsten Deppner in einem Rechtsgutachten für die BI auflistet: „Mit unserem Rechtsgutachten geben wir der Stadt zahlreiche Argumente an die Hand, das gemeindliche Einvernehmen für das Giftstofflager zu verweigern“, so Melanie Marten, Sprecherin der BI. „Wir zählen jetzt ganz auf den Stadtrat und dessen Entscheidung. Wenn der geänderte Bauantrag der Firma Talke offengelegt wird, kann die Stadt Duisburg aus baurechtlichen Gründen die Zustimmung zum Bau des Gefahrstofflagers verweigern.“

24-seitiges Gutachten

Doch wie kann der Stadtrat das ungeliebte Projekt stoppen, was rät ihm das 24-seitige, komplex argumentierende Gutachten? Da sind zum Beispiel die Abstände zwischen dem möglichen Gefahrstofflager und vorhandenen oder geplanten Wohn- und Gewerbeflächen in unmittelbarer Umgebung, ein ganz zentraler Punkt der Bewertung Kurz gesagt: Das Gutachten hält sämtliche Abstände zu dem Störfallbetrieb für zu gering.

„Im konkreten Fall unterschreitet das geplante Gefahrstofflager den gebotenen Abstand zu schutzbedürftigen Gebieten in der Umgebung“, heißt es da wörtlich. „Insbesondere hält das geplante Gefahrstofflager keinen ausreichenden Abstand zum Bahnhof Rheinhausen-Ost, zum nahe gelegenen Supermarkt, der Schule, der nördlich des Standorts gelegenen Wohnbebauung oder der nordöstlich gelegenen Kindertagesstätte.“ Die Abstände hat Anwalt Deppner, Experte im Umweltrecht, aus dem Leitfaden „Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung in schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplaung“ errechnet.

Sämtliche Abstände sind zu gering

Der Umweltjurist hält im Gutachten auch fest, dass der von Talke „geplante Standort hinsichtlich aller ...schutzbedürftigen Gebiete selbst den Achtungsabstand der geringsten Abstandsklasse I von 200 Metern deutlich unterschreitet. Das heißt, dass selbst bei Lagerung nur der „harmlosesten“ Stoffe von einer deutlichen Unterschreitung des Achtungsabstands auszugehen ist.

Weil sämtliche Abstände nach Meinung von Gutachter und BI zu gering sind, könne das dramatische Folgen für die Stadtplanung haben: „Wenn sich die Stadt jetzt nicht gegen das Lager wehrt und es gebaut wird, dann werden weitere Bauprojekte - Wohnbebauung oder Kleingewerbe - in einem großen Radius um das Grundstück nicht mehr möglich sein“, so Melanie Marten. Es gilt dann der Bestandsschutz zugunsten von Talke. Das wäre ein städtebauliches Desaster.

Daher müsse der Rat seine Zustimmung zum Talke-Lager verweigern - allerdings innerhalb von zwei Monaten, so lange gilt die Widerspruchsfrist. Investor Talke kann die Stadt und seinen Rat in keinem Fall haftbar machen. Auch das steht im Gutachten.