Duisburg-Süd. Der Stadtrat in Duisburg hat dem Vergleich zum Verkauf des Grundstücks am Wambachsee zugstimmt. Teile des Grundstücks dürfen verkauft werden, der Weg zum See bleibt frei. Die Bürgerinitiative hält sich trotzdem noch offen den Vergleich zu widerrufen. Auch die Tagesordnung sorgte für Streit.

Die Diskussion über den Verkauf der Grundstücke am Wambachsee bleibt spannend. Vor Gericht wurde zwar ein Vergleich geschlossen. Dieser kann aber bis zum 20. November widerrufen werden. Der Stadtrat beschloss gestern, den Vergleich nicht zu widerrufen. Die Bürgerinitiative überlegt aber noch. Weil der Stadtrat die Angelegenheit zunächst im nichtöffentlichen Teil auf der Tagesordnung stehen hatte, vermuteten die Verkaufsgegner erneut Mauscheleien hinter verschlossenen Türen.

Stadtsprecherin Anja Kopka weist diesen Verdacht entschieden zurück. Es gebe keinen Geheimverkauf. Und auch bei der Nichtöffentlichkeit der Sitzung ging die Stadtverwaltung gestern in der Ratssitzung auf die Gegner zu. Oberbürgermeister Sören Link beantragte, den Tagesordnungspunkt in den öffentlichen Teil zu ziehen. Die Ratsmitglieder stimmten dann einstimmig für die Beibehaltung des Vergleichs, nur die DWG enthielt sich.

Kein Vertrauen in die Stadtverwaltung

Vor Gericht hatten sich die Parteien am 6. September darauf geeinigt, dass die Stadt Teile des Eckgrundstücks „Im Licht“ verkaufen darf. Der Weg zum See muss freibleiben.

Was jetzt auf Seiten der Initiative passiert, ist offen. „Wir trauen der Stadtverwaltung nicht mehr“, sagt Hans-Jürgen Lehmann von der Initiative. Die Bürger hatten bereits vor der Sitzung angekündigt, die Ratsmeinung in Ruhe sacken lassen zu wollen. Auch gegen Bebauung auf dem Grundstück will sie per Klage vorgehen. Ob das je nötig wird, ist offen. Bei der ersten Ausschreibung der Stadt-Tochter IMD hatte das Filetstück keine Käufer gefunden.

Fehler in entscheidendem Punkt könnte Sieg kosten

Die Bürgerinitiative hatte gegen die Stadt geklagt, weil der Stadtrat ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf des Grundstücks nicht zugelassen hatte. In weiten Teilen gab das Gericht den Bürgern Recht, in einem entscheidenden Punkt hatte die Initiative aber einen Formulierungsfehler gemacht. Sollte der Vergleich widerrufen werden, würde wohl die Stadt Recht bekommen.

Die Öffentlichkeit der gestrigen Sitzung erklärt die Stadt eher als nette Geste und als Zugehen auf die Gegner wegen des öffentlichen Interesses. Kopka verweist auf die Geschäftsordnung des Stadtrates: „Über den Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundstücken [...] wird regelmäßig unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten.“