Duisburg-Großenbaum. . Bei der Konzern-Niederlassung Rhein-Ruhr keimte der Verdacht auf, Werkstatt-Mitarbeiter könnten dem Unternehmen durch nicht genehmigte Nebentätigkeiten schaden. Zu ihr gehört auch das Lackierzentrum an der Keniastraße in Großenbaum. Eine Wuppertaler Detektei wurde um Überprüfung gebeten.

Mercedes Benz hat Mitarbeiter des Lackierzentrums an der Keniastraße in Großenbaum von Privatdetektiven beobachten lassen. Dabei hat sich der Verdacht, sie würden dem Arbeitgeber durch ungenehmigte Nebentätigkeiten schaden, jedoch als falsch herausgestellt. Über das fällig Detektiv-Honorar in Höhe von bis zu 55.000 Euro wurde Ende vergangener Woche außergerichtlich eine Einigung erzielt.

Honorarstreit lag vor Gericht

Am 25. Oktober hätte das Landgericht Düsseldorf in dem Honorarstreit verhandelt. Wie Medien in der Landeshauptstadt berichten, soll die beauftragte Wuppertaler Detektei dort auf Zahlung des Resthonorars von 30.000 Euro geklagt haben. Demnach hatte Mercedes bereits 20.000 Euro gezahlt.

Konstanze Fiola, Pressesprecherin der Berliner Vertriebszentrale des Konzerns, teilte mit, grundsätzlich werde nur in begründeten Ausnahmefällen, wenn nämlich ein konkreter Verdacht gegen einen Mitarbeiter vorliegt, eine solche Un­tersuchung angestellt. „Dies war hier Anfang 2012 in einem Betrieb der Niederlassung Düsseldorf der Fall.“ Der Betriebsrat sei in die Sache eingeweiht gewesen. Ergebnis, so Fiola: „Der Verdacht hat sich nicht bestätigt, alle Kollegen sind weiterhin bei uns beschäftigt.“

Außergerichtlich geeinigt

Das Unternehmen dementiert Berichte nicht, nach denen auch das Lackierzentrum in Großenbaum von dem Verdacht betroffen war. Es gehört zur Niederlassung Rhein-Ruhr mit Hauptsitz Düsseldorf. Auch zur außergerichtliche Einigung sagt Mercedes nichts. Das Landgericht Düsseldorf bestätigt aber die Einigung.

Zu den Hintergründen solch aufwändiger Ermittlungen sagt Manfred Lotze, Leiter einer Düsseldorfer Detektei, es werde ja immer be- und entlastend ermittelt. Immer aber müsse ein solch konkreter Verdacht vorliegen und immer müsse es zum Schaden des Arbeitgebers sein, also etwa durch Tätigkeit für die Konkurrenz.

1000 Euro Tageshonorar nicht unüblich

Mit solchem Fehlverhalten von Arbeitnehmern sei oft ein ganzer Rattenschwanz von Problemen verbunden, Doppelverdienst durch gleichzeitige Lohnfortzahlung bei „Krankheit“ etwa, manchmal auch Materialdiebstahl oder der Einsatz von Firmenfahrzeugen. Treffe der Verdacht zu, müsse der Schuldige auch für die Kosten des Detektiveinsatzes aufkommen.

Auf die Größe der Aktion lasse sich schließen, wenn man den branchenüblichen Tagessatz von 1000 Euro pro Detektiv zugrunde lege – ohne Auslagen. Das könne sich aber für ein Unternehmen trotzdem lohnen, weil es allgemein abschreckende Wirkung habe.