Stuttgart/Paris. . Im Streit um die Verwendung eines neuen Eu-weit verpflichteten Kältemittel für Autoklimaanlagen, gibt es Schwierigkeiten für Mercedes-Fahrzeuge. Wie die Daimler AG mitteilte, hätten französische Behörden die Zulassung verschiedener Typen noch nicht erteilt. Daimler will das Kältemittel nicht verwenden.

Der Autobauer Daimler muss im Streit über ein Kältemittel in seinen Auto-Klimaanlagen einen herben Rückschlag hinnehmen. In Frankreich erhielten einige Neuwagen von Mercedes-Benz derzeit von den Behörden keine Zulassung für den Straßenverkehr, sagte ein Daimler-Sprecher der Nachrichtenagentur Reuters am Freitag. Dies betreffe Modelle, die nach dem 12. Juni vom Band gerollt seien. Die französischen Behörden hätten die jüngste, vom deutschen Kraftfahrtbundesamt erteilte erweiterte Typgenehmigung für Fahrzeuge der A-, B- und SL-Klasse noch nicht anerkannt. Im Regelfall sei das ein automatischer Prozess. "Wir können uns nicht erklären, warum die Registrierung in Frankreich noch nicht vorgenommen wurde", sagte der Daimler-Sprecher.

Faktisch bekommen die betroffenen Neuwagen damit in Frankreich kein Nummernschild beziehungsweise keine Zulassungserlaubnis, was deren Besitzer auf die Palme bringen dürfte. Bei den französischen Behörden war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Neues Kältemittel ist laut Daimler zu gefährlich

Ein mit dem Vorgang vertrauter hochrangiger EU-Beamter erläuterte, Frankreich habe die Zulassung einiger Mercedes-Modelle eingestellt, da die Klimaanlagen mit einem nach EU-Vorschriften unzulässigen Kühlmittel ausgerüstet seien. Das französische Transportministerium habe die EU-Kommission über ihr Vorgehen in dieser Woche informiert, sagte der Insider. Über Einzelheiten solle beim nächsten Treffen des Automobil-Ausschusses des EU Mitte Juli beraten werden.

EU-Vorschriften verlangen für Fahrzeuge mit einer nach 2011 erteilten Typgenehmigung ein weniger klimaschädliches Kältemittel, in Kraft ist die Richtlinie seit Jahresbeginn. Einzig das Kältemittel R1234yf erfüllt die Richtlinie derzeit. Daimler weigert sich jedoch, dieses von den US-Konzernen Dupont und Honeywell entwickelte Gas in die Klimaanlagen einzufüllen: Das Gas sei bei Unfällen und Leckagen des Klimasystems zu gefährlich, da es sich im heißen Motorraum entzünde und dann ätzende Säure freisetze. Daimler rüstet daher seine komplette Fahrzeugflotte wie gewohnt mit dem klimaschädlichen Kältemittel R134a aus, obwohl dieses Gas seit Jahresbeginn in einigen Mercedes-Modellen - jenen mit einer nach 2011 erteilten Typgenehmigung - tabu ist. Dies betrifft die neuen Kompaktwagen-Modelle der A- und B-Klasse sowie das neue Modell des Sportwagens SL.

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In den Vorgängermodellen der Baureihen war und ist auf Grundlage der früher erteilten Typgenehmigungen die Nutzung des Kühlmittels R134a erlaubt. Daher ersuchte Daimler das Kraftfahrtbundesamt, diese vor 2011 erteilten Genehmigungen auf die neuen Modelle zu erweitern und fortzuschreiben. Dafür gab Flensburger Behörde zuletzt grünes Licht. Auch andere Hersteller wie etwa VW haben solche Schlupflöcher genutzt, um die Autoklimaanlagen zunächst weiterhin mit dem Mittel R134a befüllen zu können. Das Gas trägt deutlich stärker zur Klimaerwärmung bei als das alternative Mittel R1234yf, endgültig verbannt werden aus den Autoklimaanlagen soll es erst 2017.

Eu verärgert über deutsches Kraftfahrtbundesamt

Wegen Daimlers Widerstand gegen die Kältemittel-Richtlinie droht Deutschland letztlich ein Vertragsverletzungsverfahren der EU. Die Kommission in Brüssel wartet derzeit noch auf eine Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums in einem Mitte Juni gestarteten Pilotverfahren. Die Behörde versucht damit, das Problem aus der Welt zu schaffen - ohne förmliches Vertragsverletzungsverfahren. Die Bundesregierung hat für ihre Stellungnahme bis zum 20. August Zeit. Sollte die EU-Behörde nach Prüfung der Antwort erneut zu dem Schluss kommen, dass Deutschland - im Zuge des Verhaltens von Daimler - gegen EU-Recht verstößt, will Industriekommissar Antonio Tajani das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland starten, um die Einhaltung der Richtlinie für Autoklimaanlagen durchzusetzen.

Forciert wird der Streit durch das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg, das die Typgenehmigungen für die drei Mercedes-Modelle jüngst erweiterte. Im Rahmen der einheitlichen Regeln für Fahrzeugzulassungen erteilte das KBA damit Daimler faktisch eine EU-weite Zulassungsfreigabe für jene Fahrzeuge, die das bisher übliche Kältemittel unzulässigerweise an Bord haben. Das treibt die EU-Kommission auf die Barrikaden. In einer schriftlichen Stellungnahme erklärte die Brüsseler Behörde, sie halte die rückwirkende Genehmigung durch das KBA für nicht akzeptabel. "Es ist ziemlich klar, dass das mit der Absicht geschah, die Richtlinie zu umgehen", erläuterte der EU-Insider. (rtr)