Großenbaum. . Strafzettel fürs Bürgersteig-Parken in Großenbaum. Dabei wurde das doch immer toleriert, sagen die Anwohner. Wird es auch weiterhin, sagt die Stadt - aber in Grenzen. Der Fall ist kompliziert.

Der zukünftige Schwiegersohn staunte nicht schlecht, als er auf einmal das Knöllchen am Auto hatte. 25 Euro sollte er zahlen. „Dabei ist er doch noch Schüler“, sagt Andrea Best (47). Und der junge Mann hatte doch nur so geparkt, wie es viele Anwohner in der Straße „Zu den Birken“ schon seit Jahrzehnten tun – mit zwei Reifen auf dem Gehweg.

Der Fahranfänger war nicht allein mit seinem Knöllchen. Gleich reihenweise hagelte es in der Baumsiedlung in Großenbaum in den vergangenen Wochen Knöllchen. Alle Betroffenen standen mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig. Dass so etwas grundsätzlich verboten ist, wissen auch die Anwohner. „Die Stadt hat das aber immer toleriert“, sagt Andrea Best und fragt: „Warum ist das nicht mehr so?“

Der Fall ist kompliziert. „Es gab seit dem Frühjahr vermehrt Beschwerden darüber, dass Autos so geparkt wurden, dass der verbleibende Platz zu schmal war“, sagt Stadtsprecher Peter Hilbrands. Das Ordnungsamt habe eingreifen müssen, als die einen Anwohner die anderen anschwärzten. Das Ordnungsamt sei nicht auf einmal in Großenbaum aufgetaucht, weil es dort eine neue Geldquelle gewittert habe. „Die schwächsten Verkehrsteilnehmer sind Fußgänger.“ Und die gelte es zu schützen.

Reifen nur auf einer Gehwegplatte

Die Stadt will nicht gleich ganz schweres Geschütz auffahren. Einige Autofahrer wurden wohl zu rücksichtslos, parkten gleich den halben Gehweg zu. Allein deshalb gebe es jetzt regelmäßig Kontrollen. Solange die Reifen nur auf einer Gehwegplatte stehen, werde das Parken auf dem Bürgersteig weiter toleriert, sagt Hilbrands. „Drei Gehwegplatten sollten frei bleiben.“ Im Beamtendeutsch gibt es sogar einen Begriff für diese Art, das Auto abzustellen: Der Experte spricht vom einhüftigen Parken.

Grundsätzlich hat man bei der Stadt viel Verständnis für die Probleme in der Siedlung. Parkraum ist Mangelware. Die Anwohner müssen beidseitig am Straßenrand parken. Platz genug ist nur, wenn eben alle einhüftig parken. Der Rundgang vor Ort zeigt: Eine beliebte Eisdiele, die am Walderbenweg viele Kunden mit Autos anlockt, verschärft das Problem noch. Peter Hilbrands: „Wir appellieren an Autofahrer und Fußgänger, aufeinander Rücksicht zu nehmen.“

Dass jetzt gleich 25 Euro für jeden Gehwegparker fällig wurden, liegt am Bußgeldkatalog. Die Anwohner mussten sich dem Vorwurf „Parken mit Behinderung“ aussetzen. Und der wiegt deutlich schwerer als Parken im Halteverbot. Das kostet „nur“ 15 Euro.

In der Siedlung stehen jetzt die meisten Autos wie abgemessen genau auf dem ersten Pflasterstein des Bürgersteigs. Die Bests sind froh, wieder eine verlässliche Ansage der Stadt zu haben. „Wir haben schon vor Jahr und Tag darüber diskutiert“, sagt Andrea Best. Dass das Parken jetzt wieder Thema wurde, habe doch viele Anwohner sehr verunsichert.

Dennoch bleibt ein komisches Gefühl, etwas Verbotenes zu tun. Und dann auf gnädige Politessen hoffen zu müssen. Wer wirklich nur einen Stein beparke, dürfe sich sicher fühlen, verspricht die Stadt. Peter Hilbrands rät: „Im Einzelfall widersprechen!“ Dann werde der Fall geprüft.

Der Best-Schwiegersohn in spe wird seinen Parkplatz ab sofort mit viel Bedacht aussuchen.