Duisburg. Ein neuer Trend sorgt im Duisburger Süden für Wirbel. Die Polizei stellt auf Nachfrage klar: Die Motorized Boards sind auf Straßen und Bürgersteigen nicht zugelassen. Wer trotzdem mit den bis zu 35 Kilometer schnellen Flitzern über den Bürgersteig brettert, riskiert den Einzug des „Mo-Bos“.

Die motorisierten Skateboards sorgen nach der Berichterstattung in unserer Zeitung für Aufregung. Darf man damit überhaupt auf dem Bürgersteig fahren? Die Polizei hält die rasanten Gefährte für illegal. Mit einer Geschwindigkeit von bis zu 35 Stundenkilometern sind die sogenannten „Mo-Bos“ (Motorized Boards) überhaupt nicht für den Straßenverkehr zugelassen.

„Für so schnelle Fahrzeuge braucht man einen Führerschein“, sagt Andreas Danel vom Verkehrsdienst der Polizei. Die Vorschrift steht in Paragraf 21 der Straßenverkehrsordnung.

Das Fahrzeug muss versichert werden

Damit nicht genug: Auch die Versicherung des Fahrzeuges ist ein Muss. „Eine Nutzung ohne Versicherung verstößt gegen Paragraf sechs des Pflichtversicherungsgesetzes“, sagt Danel. Sollten Personen- oder Sachschäden entstehen, muss der Verursacher komplett dafür haften. Auch die Kennzeichnung des Fahrzeugs mit ei­nem gültigen Nummernschild ist vorgeschrieben.

Darauf weisen auch die Händler hin, aber sie werben auch mit dem starken Antrieb von 800 Watt, der die Fahrer bis zu 18 Kilometer weit trägt. Diese Art des Skatens ist neu. Viele Hobby-Fahrer lieben die hohe Reichweite und die Geschwindigkeit. „Man darf nur auf Privatgelände fahren“, sagt Andreas Danel.

Betriebserlaubnis nötig

Grundsätzlich benötigen alle Fahrzeuge, die mit einer Geschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometern fahren, eine Betriebserlaubnis. Rollstühle mit Elektromotor sind zum Beispiel gerade so schnell, dass sie diese nicht brauchen. Es sei denn, der Eigentümer motzt den Rollstuhl zum Rennwagen auf. Im Internet finden sich Anleitungen dafür.

Auch auf dem Bürgersteig ist die Benutzung von Mo-Bos verboten und sogar ein Verkehrsvergehen. Beobachtungen im Süden zeigen: Viele Passanten reagieren mit Ausweichschritten auf die völlig lautlos heranrasenden motorisierten Skateboards.

Polizei darf Fahrzeug einziehen

Wer jetzt dachte, ein völlig neues Verkehrsmittel entdeckt zu haben, wird enttäuscht. Die Polizei kündigt an, gegen rücksichtslose Skater einzuschreiten, falls die Mo-Bo-Fahrer gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen und auf der Straße oder auf dem Bürgersteig fahren. „Wenn es mehrfach vorkommt, dass wir jemanden anhalten müssen, dann können wir das Fahrzeug auch einziehen.“

Bei der Stadt waren die schnellen Flitzer bisher völlig unbekannt. Erst durch unsere Berichterstattung erfuhr die Behörde im Rathaus von den Mo-Bos. „Wir haben bislang keine Fälle von illegaler Nutzung festgestellt“, sagt ein Stadtsprecher. Auch für die Polizei sind die Boards völlig neu und bisher nicht negativ aufgefallen.

Mo-Bos auch im Wald verboten

Die Polizei weist darauf hin, dass es auch im Wald verboten ist, mit den Mo-Bos zu fahren. Zu groß ist die Gefahr für Jogger und Spaziergänger. Grundsätzlich gilt: Der empfindliche Waldboden könnte Schaden nehmen.

Die große Keule möchte die Polizei aber nicht gegen die verrückten Brett-Sportler schwingen. Solange die Boards auf Privatgelände gefahren werden, sehen die Beamten kei­ne Notwendigkeit, dagegen vorzugehen.