Duisburg-Rahm. Darum sind die Initiative „Naturerhalt Rahmerbuschfeld“ und Bezirkspolitiker gegen die erneute Auslegung des Bebauungsplanes Rahmerbuschfeld.

In Rahm kämpfen seit dem Ratsbeschluss von 2017 Bürger und Bezirkspolitiker gegen die Bebauung des Rahmerbuschfelds. Denn das Biotop und Naherholungsgebiet im Süden der Stadt bietet Unterschlupf für viele Tierarten. Jetzt haben die Bürgerinitiative „Naturerhalt Rahmerbuschfeld“ und Bezirkspolitiker einen kleinen Teilerfolg errungen: Die Bezirksvertretung Süd hat die erneut vorgelegten Bebauungspläne abgelehnt.

Rahmerbuschfeld: Bezirkspolitiker sind gegen eine erneute Auslegung des Bebauungsplans

„Leider wird das wohl in der nächsten Ratssitzung keine Rolle spielen“, sagt Bezirkspolitikern Heide Apel von den Grünen. „Da sieht die Mehrheitsverteilung anders aus. Ich gehe davon aus, dass die Auslegung dort beschlossen wird.“

Die Grünen-Politikerin hat klare Ansichten: „Wir wollen aber nicht, dass der Bebauungsplan erneut ausgelegt wird. Wir wollen hier einfach keine Bebauung.“

Für sie und auch für die Mitglieder der Bürgerinitiative ist es keine Frage, wer auch künftig im Rahmerbuschfeld leben darf: nicht der Mensch in über 80 neuen Häusern und Wohnungen, sondern Pflanzen, Vögel, Insekten und Säugetiere.

Im Duisburger Stadtteil Rahm sollen direkt neben dem Naturschutzgebiet über 80 Häuser und ein Supermarkt gebaut werden: auf dem Rahmerbuschfeld.
Im Duisburger Stadtteil Rahm sollen direkt neben dem Naturschutzgebiet über 80 Häuser und ein Supermarkt gebaut werden: auf dem Rahmerbuschfeld. © www.blossey.eu | Luftbildfotograf Hans Blossey

300 Meter Mindestabstand zwischen der Bebauung und den Bäumen, zwischen Neubauten und Naturschutzgebiet: Das ist die Vorgabe. 50 Meter sollen es zwischen dem geplanten neuen Supermarkt am Rahmerbuschfeld und dem FFH-Naturschutzgebiet Überanger Mark jedoch tatsächlich sein.

„Die geplante Bebauung greift in das Naturschutzgebiet ein, die Auswirkungen von Lärm und Licht haben enorme Auswirkungen auf das FFH-Gebiet“, sagt Thomas Anthonj von der Bürgerinitiative. „Es gilt aber ein Verschlechterungsverbot. Der Zustand eines FFH-Gebietes darf schlimmstenfalls gleich bleiben, eine Verschlechterung ist verboten.“

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Beim Regionalverband Ruhr (RVR) haben die Grünen zusammen mit der Bürgerinitiative Ende April Einwände gegen die geplante Bebauung des Rahmerbuschfelds eingereicht, der Verwaltung der Stadt liegen Einwände vom NABU Duisburg und vom BUND vor. „Wir gehen davon aus, dass die Stadt Duisburg kleinere Details unserer Einwände in den neuen Bebauungsplan eingearbeitet hat“, sagt Thomas Anthonj. „Aber wir haben ja im Vorfeld keine Einsicht in die Gutachten.“

Jetzt plant die Bürgerinitiative noch vor der anstehenden Ratssitzung am 13. Juni an die Mitglieder heranzutreten und ihnen die „Situation im Rahmerbuschfeld noch einmal darzulegen“, sagt Thomas Anthonj. „Wir haben ein 17-seitiges Gegengutachten von einem Fachanwalt des BUND, der bestätigt, dass eine Bebauung enormen Einfluss bis weit ins FFH-Gebiet haben würde. Wenn der Rat die Auslegung beschließt, dann werden wir um eine Klage nicht herum kommen. “

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Auch Norbert Broda, Bezirkspolitiker (Linke), kennt die Inhalte des von der Stadt in Auftrag gegebenen FFH-Gutachtens noch nicht. „Das Gutachten sollte in mehreren Ausschüssen längst vorgestellt worden sein. Das war aber bisher nicht der Fall.“

Unterstützung bekommen Bürgerinitiative und Bezirkspolitiker von Europaparlamentarierinnen. „Die EU hat ihre Ziele bezüglich Artenvielfalt und Klima hochgeschraubt“, sagt Özlem Demirel (Linke). „Passiert ist aber bisher nichts. Wir werden die Situation hier am Rahmerbuschfeld der EU-Kommission noch einmal schildern.“

>>ERNEUTE AUSLEGUNG

  • Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1239 „Rahmerbuschfeld“ soll für sieben Wochen erneut ausgelegt werden.
  • Die Bezirksvertretung Süd hat dies abgelehnt. Zuletzt lag der Bebauungsplan vom 10. Mai 2021 bis 2. Juli 2021 aus.
  • Ort und Dauer der erneuten Auslegung sowie Angaben, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, werden ortsüblich bekannt gemacht.