Duisburg-Wanheim. Seit Jahrzehnten parkt Christel Sibbing auf der Einfahrt vor ihrer Garage. Plötzlich gibt es dafür Knöllchen. Stadt Duisburg sieht sich im Recht.

Seit Jahrzehnten parkt Christel Sibbing ihr Auto vor ihrer eigenen Garage. Doch das ist plötzlich weniger bequem als vielmehr ein teures Vergnügen: „Seit zwei, drei Wochen kriegt hier jeder, der auf der eigenen Einfahrt parkt, ein Protokoll.“ Betroffen sind mehrere Nachbarn.

„Ich komme Freitagmittag von einer Beerdigung, stelle das Auto in die Einfahrt, hole den Hund – und habe ein Protokoll“, erzählt Christel Sibbing. Die 74-Jährige ist verärgert, so wie ihre Nachbarn auch, die an jenem Tag ihrer Aussage zufolge im Abstand weniger Minuten ebenfalls ein Knöllchen kassierten. Weil sie auf ihren eigenen Einfahrten parkten.

Duisburger parken seit 40 Jahren auf ihren Einfahrten – plötzlich gibt es Knöllchen

„Wir stehen seit mehr als 40 Jahren in unseren Einfahrten“, sagt Christel Sibbing. Nie habe es dafür ein Knöllchen gegeben. Doch in den vergangenen Wochen gleich mehrfach. „Plötzlich dürfen wir da nicht mehr stehen.“

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15 Euro soll Christel Sibbing auf einmal für das Parken auf ihrer eigenen Einfahrt zahlen, auf diese Summe lauten ihre Knöllchen. Dem Bußgeldkatalog zufolge bedeutet das: unrechtmäßiges Parken mit Behinderung. Unrechtmäßig – auf der eigenen Einfahrt? Zur Behinderung hat Sibbing eine klare Meinung: „Ich behindere niemanden.“

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Das kann die Seniorin besser als der durchschnittliche Autofahrer beurteilen: „Ich habe lange in der Fahrschule gearbeitet, habe Fragebögen korrigiert. Ich kann das noch auswendig.“ Die Reaktion einer befreundeten Polizistin fiel eindeutig aus: Knöllchen fürs Parken auf der eigenen Einfahrt? „Die hat sich totgelacht.“

Witzig findet Christel Sibbing die Parkgebühr des Ordnungsamtes allerdings nicht. Und zahlen will sie ebenfalls nicht: „Wir werden Einspruch einlegen.“

Knöllchen fürs Parken auf der eigenen Einfahrt: Das sagt die Stadt Duisburg

Anders als die Nachbarn auf der Wanheimer Straße bewertet die Stadt Duisburg den Vorgang. „Zum Zeitpunkt der Verwarnung parkten die Anwohner im öffentlichen Verkehrsraum, und zwar auf einem Bürgersteig, der als Zufahrt zum eigenen Grundstück genutzt werden darf.“ Dort sei zwar „die Zufahrt zum Grundstück erlaubt, das Parken allerdings nicht“, teilt Stadtsprecher Falko Firlus auf Anfrage der Redaktion mit. „Die Angaben der Anwohner, dass sie angeblich in ihren eigenen Einfahrten parken, sind somit falsch.“

Parken dürften sie dort allerdings trotzdem, weil der Bordstein abgesenkt ist. Allerdings nicht quer, sondern längs, „bei normaler Nutzung des Parkstreifens“, wie Firlus ausführt. Eine Nutzung des Bürgersteigs sei nicht zulässig. Dass die Anwohner dort seit Jahrzehnten so parken, lässt der Stadtsprecher nicht als Argument durchgehen: „Ein Gewohnheitsrecht der Nicht-Kontrolle gibt es nicht.“

Grundsätzlich werde das Parken vor einer Einfahrt nur mit einem Knöllchen geahndet, „wenn der Zufahrtsberechtigte sich beschwert“.

Christel Sibbing und ihre Nachbarn haben sich nicht beschwert – außer über die Knöllchen.

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