Duisburg-Röttgersbach. 15 Jahre hat eine Familie aus Röttgersbach neben ihrem Haus geparkt. Plötzlich darf sie das nicht mehr – und die Stadt sperrt die Zufahrt.

Familie Cleve hat über 15 Jahre neben ihrem Haus am Hettkampsweg 13 geparkt. Das habe niemanden gestört oder behindert, sagt Gabriele Cleve. Doch auf einmal ist das Parken dort verboten. Bei Missachtung wird sogar ein Bußgeld fällig. „Warum?“, fragt die Anwohnerin. Sie hält das Ganze für eine Posse, oder gar für eine Schikane. Es geht um eine Gehwegüberfahrt – ein Thema, das auch viele andere Hausbesitzer betrifft.

Die Angelegenheit ist ins Rollen gekommen, als städtischen Mitarbeitern bei der Kontrolle einer Baustelle auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu Beginn des Jahres die fehlende Gehwegüberfahrt aufgefallen war. Rechts neben dem Haus der Cleves im Hettkampsweg gibt es eine gepflasterte Stellfläche. Diese gehört zum Grundstück der Familie und wurde bisher als Parkplatz genutzt. Um den Wagen dort abzustellen, muss Gabriele Cleve knapp zwei Meter über den Bürgersteig fahren. Genau das ist der Stein des Anstoßes.

Stadt Duisburg: Zum Parkplatz über den Bürgersteig zu fahren, ist verboten

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Im August bekamen die Cleves ein Schreiben der Stadt Duisburg mit dem Hinweis, dass es nicht gestattet sei, über den öffentlichen Bürgersteig zu fahren. „Und im Oktober teilte die Stadt mit, dass ein Pfosten aufgestellt würde, würden wir weiterhin dort parken“, erzählt Gabriele Cleve. „Das haben wir nach dem Schreiben gar nicht mehr gemacht. Aber trotzdem wurde der Pfosten aufgestellt“, so die Röttgersbacherin. Sie fragt sich: „Was hat das den Steuerzahler gekostet? Wer hat in der heutigen Zeit bei der Stadt Zeit und Muße, sich um derlei Dinge zu kümmern?“

Auf Nachfrage der Redaktion antwortet die Stadt: „Es ist so, dass die Gehwegplatten und der Untergrund beschädigt werden können. Gehwege sind im Regelfall nicht für das Befahren mit Kraftfahrzeugen ausgelegt, die Gehwegplatten liegen üblicherweise auf einer Sandbettung. Die Stadt Duisburg ist für die Verkehrssicherheit, auch auf den Gehwegen, verantwortlich. Schäden an Gehwegen, die von Einzelnen verursacht werden, gehen letztlich zu Lasten aller“, heißt es in einem Antwortschreiben.

Die Gehwegplatten sind in den letzten 15 Jahren nicht kaputt gegangen

„Die Platten haben in den letzten 15 Jahren keinerlei Schaden genommen“, versichert Gabriele Cleve. Sie fahre schließlich im Schritttempo darüber. Im übrigen sei es an anderen Stellen durchaus erlaubt, mit dem Auto auf den Gehwegen zu parken.

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Dass die Familie 15 Jahre unbehelligt neben ihrem Haus parken konnte, liege schlicht daran, das dies bisher nicht aufgefallen sei, heißt es von Seiten der Stadt. Wäre eine Grundstückszufahrt vorhanden, dürften die Bewohner weiterhin über den Bürgersteig fahren und den Platz neben dem Haus als Stellplatz nutzen. Bei einer solchen Zufahrt wird der Untergrund noch einmal verdichtet. Man kann eine Zufahrt bei der Stadt beantragen. Aber im Falle der Cleves habe ein Antrag keine Aussicht auf Erfolg. Denn auf der linken Seite des Hauses gebe es schließlich schon eine Garage mit abgesenkter Grundstückszufahrt.

Frühmorgens verzichtet die Anwohnerin auf die Garage aus Rücksicht auf die Nachbarn

Gabriele Cleve nutzt die Garage auf der linken Seite bewusst nicht. Sie fährt nämlich jeden Tag in aller Frühe zur Arbeit und will ihre Nachbarn nicht unnötig stören.

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Tatsächlich will die Stadt Zufahrten auf private Grundstücke auf ein Minimum beschränken. „Dadurch sollen einerseits Fußgänger auf Gehwegen bestmöglich geschützt bleiben. Andererseits soll möglichst viel Parkraum in der öffentlichen Verkehrsfläche erhalten bleiben, um dort die Nachfrage für alle Verkehrsteilnehmer abzudecken. Auch für die, die über keinen eigenen Stellplatz auf ihren Grundstücken verfügen, oder für Besucher. Die Stadt Duisburg muss in erster Linie das Interesse der Allgemeinheit vertreten“, heißt es aus der Stadtverwaltung.

Anwohnerin parkt jetzt am Straßenrand – dort gibt es nun einen Parkplatz weniger

Gabriele Cleve parkt jetzt am Straßenrand. „Dadurch geht ein weiterer der ohnehin knappen Parkplätze verloren“, sagt die Röttgersbacherin resigniert.

Mehr noch ärgert sie, „wie viel Zeit und Geld die Stadt mittlerweile mit dieser Sache verschleudert hat.“ Geld für Personalkosten in der Verwaltung und vor Ort fürs das Aufstellen des Pollers, das man ihrer Meinung nach sinnvoller einsetzen könnte. Dazu die Stadt: „Auch uns wäre es lieber, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten würden und solche Barrieren gegen unerlaubtes Befahren nicht nötig wären.“ Im Übrigen sei das Befahren von Gehwegen durch Autos auch durch die Straßenverkehrsordnung, § 2, verboten.

>> WAS KOSTET EINE GRUNDSTÜCKSZUFAHRT?

• Was müssen Grundstückseigentümer beachten, wenn sie bei der Stadt einen Antrag auf eine Grundstückszufahrt stellen wollen? Was kostet eine solche Zufahrt den Antragsteller? Die Stadt antwortet auf einige wichtige Fragen:

• „Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Aufwand, der jeweils an der gewünschten Stelle notwendig ist. Der Antragsteller muss die Kosten in voller Höhe zahlen. Neben den Kosten für die Bordsteinabsenkung an der Grundstückszufahrt, der Verdichtung des Unterbaus und der Pflasterung wird durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg ein Bearbeitungsentgelt erhoben.

• In ungünstigen Fällen müssen auch Straßenlaternen oder Verkehrsschilder versetzt werden. Allgemeine Informationen hierzu hat die Stadt Duisburg im Internet hier zusammengestellt.