Duisburg. Ein Mann, ein Moped, die Stadt Duisburg, ein Gerichtsbeschluss – und eine Knöllchenposse. Warum das Ordnungsamt Edgar Galka auf die Palme bringt.

Edgar Galka hat Ärger mit dem Ordnungsamt in Duisburg. Wegen eines Parkknöllchens. Eigentlich nichts Ungewöhnliches. In diesem Fall aber schon.

Der Duisserner hat am 24. September 2019 seinen Motorroller auf der Landgerichtsstraße vor der Fußgängerzone gegenüber der Justizvollzugsanstalt und im Bereich der Sparkasse abgestellt. Dafür gab’s ein Knöllchen in Höhe von 20 Euro. Dagegen hat der 69-Jährige Einspruch eingelegt – aus einem triftigen Grund: Edgar Galka wurde nämlich bereits in der jüngeren Vergangenheit wegen angeblichen Falschparkens an genau dieser Stelle zur Kasse gebeten. Schon damals war er damit ganz und gar nicht einverstanden, ließ es auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Und hatte Erfolg.

Erstes Bußgeldverfahren nach Beschluss des Duisburger Amtsgerichts eingestellt

Ein entsprechender Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 12. August 2019 liegt der Redaktion vor. Darin heißt es, dass das bereits von der Stadt eingeleitete Bußgeldverfahren nach Anhörung des Betroffenen eingestellt wird, „weil eine Ahndung nicht geboten erscheint“.

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Der Duisburger stellt daraufhin weiter regelmäßig seinen Roller in jenem Bereich in der City ab. Er habe auch mehrfach mit Mitarbeitern der Verkehrsüberwachung darüber gesprochen. „Jedes Mal hieß es, dass ich da stehen kann“, so Galka. Trotzdem kassierte er zuletzt ein zweites Knöllchen. In seinem neuerlichen Einspruch verwies er auf die jüngste Gerichtsentscheidung, was die zuständige Mitarbeiterin im Ordnungsamt aber einigermaßen kaltließ.

Duisburger Ordnungsamt beharrt auf der Strafe

In dem städtischen Schreiben, das der Redaktion ebenfalls vorliegt, teilt diese zunächst mit, dass sie Edgar Galkas Einwendungen sorgfältig geprüft habe. Es tue ihr leid, dass sie „auch unter verständiger Würdigung“ seiner Argumente keine Möglichkeit sehe, die Verwarnung zurückzunehmen. Ohne ausdrückliche Gestattung sei das Halten und Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Der Zweck der Fahrzeugaufstellung, etwa ein Ladegeschäft, spiele dabei keine Rolle.

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Was den Gerichtsbeschluss betrifft, teilt die Ordnungsamtsmitarbeiterin mit, „dass Richter in ihrer Entscheidung frei sind“. Und: „Daher können bei gleicher Sachlage, aber unterschiedlichen Richtern, zwei vollkommen unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden.“

Mittlerweile ein Bußgeldbescheid in Höhe von 48,50 Euro

Edgar Galka weiß nicht, ob er darüber lachen oder weinen soll. Er stellt sich bereits auf ein neuerliches Gerichtsverfahren ein. Einen Bußgeldbescheid in Höhe von mittlerweile 48,50 Euro habe er bereits bekommen – und dagegen auch Einspruch eingelegt.

Knies wegen eines weiteren Knöllchens

Edgar Galka hat noch wegen eines anderen Knöllchens Knies mit dem Duisburger Ordnungsamt. Am 26. September 2019 hat er seinen Motorroller im Bereich des Fernbusbahnhofs an der Mercatorstraße abgestellt. „Da gibt es einen sechs Meter breiten Gehweg“, so der Duisburger. „Da behindere ich niemanden.“

Der 69-Jährige habe deshalb gegen auch diese 20-Euro-Strafe ebenfalls Einspruch eingelegt – ebenso gegen den späteren Bußgeldbescheid in Höhe von 48,50 Euro. Auch in diesem Fall will er es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen.

Stadtsprecher Maximilian Böttner teilt auf Nachfrage zunächst mit, dass der Bußgeldbescheid längst rechtskräftig sei. Weder sei ein Verwarngeld bezahlt noch gegen den anschließenden Bescheid Einspruch eingelegt worden.

Edgar Galka ist zunehmend fassungslos. „Den Einspruch gegen das Bußgeldverfahren habe ich fristgerecht per Einschreiben eingereicht“, so der 69-Jährige. Mit dieser Aussage konfrontiert, hört der Stadtsprecher noch einmal nach – und muss kleinlaut eingestehen, dass ein entsprechendes Schreiben doch vorliegt. Es habe einen Übermittlungsfehler gegeben. Nun sei das Amtsgericht wieder am Zug, so Böttner.

„Die Stadt lässt es tatsächlich darauf ankommen“

Er betont, dass der Einstellungsbeschluss des Amtsgerichts mit Blick auf den früheren Fall kein Freibrief für das Parken an dieser Stelle sei. „Für die Einstellung eines Verfahrens gibt es eine Vielzahl verschiedener Gründe, die gerade nicht mit einer Klärung der Sach- oder Schuldfrage gleichzusetzen sind“, so der Sprecher. „So werden manche Verfahren etwa schon deshalb eingestellt, weil der Betroffene zusagt, sich künftig an die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu halten.“

„Die Stadt lässt es tatsächlich darauf ankommen“, sagt Edgar Galka. „Aber das mache ich auch. Mir geht’s da ums Prinzip.“