Duisburg-Bissingheim. Seit einem Wasserschaden vor fünf Monaten ist die Wohnung von Eva Mikosch eine Baustelle. Mieterin und Vonovia geben sich gegenseitig die Schuld.
Seit Monaten lebt Eva Mikosch in einer Baustelle: Wegen eines Wasserschadens hat ihre Vermieterin, die Vonovia, Kacheln und Fliesen im Badezimmer abgetragen. Auch im Schlaf- und im Wohnzimmer waren die Handwerker tätig. Doch vollständig instandgesetzt sind die Räume auch nach fünf Monaten nicht.
Duisburgerin wohnt seit 25 Jahren in ihrer Vonovia-Wohnung
Seit 25 Jahren wohnt Eva Mikosch in der Berglehne. Sie ist verzweifelt. Als sie Anfang Januar zum ersten Mal Wasserflecken in ihrem Schlafzimmer bemerkt, ahnt sie noch nicht, welcher Stress ihr bevorsteht. Sie meldet den Schaden Vonovia, rund zwei Wochen später lässt das Unternehmen das defekte Rohr austauschen. Bis dahin aber ist das Wasser bis in das darunter liegende Wohnzimmer getropft.
„Noch mal eine Woche später kam dann jemand, der meinte, wegen der Feuchtigkeit müssten alle
Bodenfliesen, Kacheln und die Dusche entfernt werden“, sagt die 77-Jährige. Daraufhin seien weitere Bodenfliesen herausgeschlagen worden, im Schlafzimmer wurden zwei Bahnen Tapete. „Mir wurde angeboten, während der Renovierung für zehn Wochen in ein Hotel zu ziehen. Das wollte ich aber nicht, aus Wochen werden nachher Monate“, befürchtet sie.
Vonovia: Duisburger Mieterin soll vorübergehend umziehen
Vonovia bot ihr eine neue Wohnung in der Blumenstraße in Neudorf an. Die Seniorin hatte den Mietvertrag schon unterschrieben, als sie bemerkte, dass, wie sie sagt, der Keller des neuen Zuhauses von Ratten befallen war. „Ich habe mich daraufhin entschieden, in der Berglehne wohnen zu bleiben“, sagt sie. Grundsätzlich ziehe sie einen Auszug aber weiter in Erwägung, auch ihres Alters wegen.
Alle Anrufe und Handwerkertätigkeiten seit Januar hat Mikosch genauestens dokumentiert. Immer wieder erschienen Mitarbeiter von Vonovia oder beauftragten Firmen, die sich ihres Problems annahmen. Trockner beseitigten die Feuchtigkeit im Schlafzimmer, wiederhergestellt ist die Wand jedoch bis heute nicht. Dasselbe gilt für das Badezimmer: Dort liegt der Unterboden frei. Das Wohnzimmer ist noch immer mit Folie verkleidet.
Als ein beauftragtes Handwerksunternehmen sich für Mitte Juni ankündigt, widerspricht Mikosch bei der Vonovia: „Da bin ich für drei Wochen in der Reha und nicht zu Hause. Ich soll während dieser Zeit die Wohnungsschlüssel dalassen, wozu ich aber nur bereit bin, wenn Vonovia mir schriftlich zusagt, für Schäden und Diebstähle aufzukommen.“
Vonovia-Sprecherin: Arbeiten können nur bei leerer Wohnung abgeschlossen werden
Die Pressesprecherin des Unternehmens, Bettina Benner, rät der Mieterin eindringlich zu einem vorübergehenden Auszug. „Die notwendigen Arbeiten in der Wohnung können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn niemand darin wohnt. Alles andere ist zu gefährlich“, sagt sie. Das Bad müsse weiterhin renoviert, die feuchten Spanplatten, die als Unterbau im Fußboden liegen, ausgetauscht werden.
„Wir haben Frau Mikosch zusätzliche Unterstützungen in Form von Mietreduzierungen und der Übernahme von Umzugsmehrkosten angeboten. Leider konnte hier keine Lösung erzielt werden, so dass die Arbeiten auf Wunsch der Kundin im bewohnten Zustand durchgeführt werden müssen“, sagt Benner. Deswegen dauere es länger.
Bereits Anfang Februar hätten Mitarbeiter ihr geraten, die Wohnung für einige Wochen zu verlassen. Dies sei auch persönlich geschehen. Hervor geht das aus einem Protokoll, dass ihrerseits Vonovia geführt hat. Demzufolge habe Mikosch einen vorübergehenden Auszug immer wieder abgelehnt. Auch den Einbau eines Bauzylinders, der Bauarbeitern Zugang jederzeit zur Wohnung ermöglicht, habe sie abgelehnt. Beauftragte Handwerker habe sie an den notwendigen Arbeiten gehindert oder Termine abgesagt.
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Vonovia versuche jetzt, mit Eva Mikosch eine Lösung zu finden, wenn sie aus der Reha zurückkommt. „Bisher hat unser Quartiersmanager vergeblich versucht, sie zu erreichen“, sagt Benner. Auch alle beteiligten Kundenbetreuer hielten einen Umzug in eine neue Wohnung für die beste Option. Daher werde Vonovia den sozialmedizinischen Dienst einschalten, um die alleinstehende Dame zu unterstützen. „Selbstverständlich wird Frau Mikosch nach Abschluss der Arbeiten auch eine Mietminderung erhalten“, verspricht Bettina Benner.
SO BEWERTET DER MIETERSCHUTZBUND DEN VONOVIA-FALL
- Peter Heß, Vorsitzender des Mieterschutzbunds Duisburg-Niederrhein, hält einen vorübergehenden Auszug der Mieterin für gerechtfertigt. „Das Bad ist während der Renovierung ja auch nicht benutzbar. Und im Dunkeln ist man schnell einmal über Baumaterial gestolpert und verletzt sich.“
- Allerdings müsse Vonovia verloren gegangenes Vertrauen wieder aufbauen und Eva Mikosch eine verbindliche Perspektive aufzeigen. „Ein Kompromiss wäre, nur die Arbeitsbereiche offen zu halten und alle anderen Türen zu verschließen. Dieses Zugeständnis sollte Vonovia machen“, sagt Heß.