Duisburg-Buchholz. . Ein Bauzaun blockiert die Zufart. Nach Beendigung der Baumaßnahmen sollen Parkschein-Automaten wieder kommen

Lange Zeit erhitzte die Parkschein-Regelung am Gesundheitszentrum Sittardsberg (GHZ) die Gemüter der Autofahrer. Im Frühjahr 2017 hatte der Parkplatz-Besitzer, das Unternehmen Rentamed, die Fläche neben dem GHZ gebührenpflichtig gemacht und die Firma Park&Control mit der Überwachung beauftragt. Da der vordere Parkplatz jedoch kostenlos blieb, kam zusätzliche Verwirrung auf. Zudem fühlten sich zahlreiche Betroffene von Park&Control über den Tisch gezogen. Ein Gerichtsurteil hat die Ausgangslage inzwischen verändert.

Die Parkschein-Regelung auf dem hinteren Parkplatz gilt nicht mehr. Genutzt werden kann er dennoch nicht, da auf dem Gelände demnächst 47 Wohnungen entstehen. Die Zufahrt ist derzeit durch einen Bauzaun blockiert. Die entstehenden Stellflächen, darunter Tiefgaragen, werden nach Fertigstellung des Gebäudekomplexes wieder kostenpflichtig sein.

Parkschein-Regelung seit Frühjahr 2017

Das Gelände gehört dem Unternehmen Rentamed. Dieses hatte das GHZ vor dreieinhalb Jahren samt des vorderen Parkplatzes an die Domus GmbH verkauft, behielt jedoch die hintere Parkfläche. Im Rahmen des Kaufvertrags hatten beide Unternehmen vereinbart, dass die Domus GmbH diese weiterhin nutzen darf.

Im Frühjahr 2017 aber führte Rentamed die Parkschein-Regelung ein. Die Domus GmbH wollte vor dem Landgericht Duisburg erreichen, dass der Parkplatz kostenfrei bleibt und Rentamed diesen nicht durch bauliche Veränderungen, etwa eine Schranke, blockiert. Zugleich wollte die Immobiliengesellschaft festlegen, dass ihr in einem solchen Fall Schadensersatz zustünde. Das Gericht wies die Klage im Mai 2017 ab. In einem Berufungsfahren am Oberlandesgericht setzte Domus hingegen durch, dass der Parkplatz kostenfrei sein müsse.

„Eine Entschädigung für betroffene Autofahrer wird es nicht geben“, sagt Gerald Stechbarth, Geschäftsführer der Rentamed. „Das Urteil wurde in erster Instanz bekräftigt, daher handelte es sich um geltendes Recht. Eine andere Regelung gab es erst, nachdem das Urteil aus dem Berufungsverfahren in Kraft trat.“ Der Interpretationsspielraum des Urteils lässt zu, dass die Parkflächen zukünftig wieder kostenpflichtig werden. „Wir stehen im Austausch mit Domus, wie wir die Fläche in Zukunft bewirtschaften sollen“, sagt Stechbarth.