Duisburg-Buchholz. . Auf dem hinteren Parkplatz des Gesundheitszentrums Sittardsberg bleiben die Automaten noch stehen. Ein rechtskräftiges Urteil steht noch aus.

Zu viele Autos für zu wenige Parkplätze – das beobachtet Andrea Joseph-Stefl jeden Morgen, wenn sie zu Vitasport am Gesundheitszentrum Sittardsberg geht. „Da versuchen alle Autos, auf dem vorderen Parkplatz zu parken, weil der hintere ja kostenpflichtig ist.“ Dabei hatte es vor einigen Wochen geheißen, die Parkfläche sei wieder kostenlos. Darüber hatten Unternehmen wie Vitasport auf Anweisung ihrer Vermieterin, der Domus GmbH, ihre Kunden informiert. Mittlerweile wurde diese Information aber zurück gezogen – sie galt schlichtweg noch nicht.

Eigentlich sollte über die endgültige Regelung schon vor zwei Wochen entschieden werden, das Oberlandesgericht Düsseldorf verschob die Urteilsverkündung jedoch auf vergangenen Montag. Ein rechtskräftiges Urteil gibt es jedoch immer noch nicht, die Parksituation ist damit ungeklärt.

Parkschein seit einem Jahr

Die Domus GmbH hatte gegen den Eigentümer des Parkplatzes, das Unternehmen Rentamed, geklagt. Dieses hatte vor dreieinhalb Jahren Gesundheitszentrum und vorderen Parkplatz an Domus verkauft. Rentamed behielt jedoch den hinteren Parkplatz. Im Rahmen des Kaufvertrags hatten beide Unternehmen vereinbart, dass die Domus die Fläche jedoch weiterhin als Parkplatz nutzen darf.

Vorläufig müssen Autofahrer auf dem hinteren Parkplatz weiter einen Parkschein ziehen - und zahlen.
Vorläufig müssen Autofahrer auf dem hinteren Parkplatz weiter einen Parkschein ziehen - und zahlen. © de Cleur

Vor einem Jahr aber führte Rentamed die Parkschein-Regelung ein und beauftragte Park & Control mit der Überwachung. Domus wollte vor dem Landgericht Duisburg erreichen, dass der Parkplatz kostenfrei bleibt und Rentamed diesen nicht durch bauliche Veränderungen, etwa eine Schranke, blockiert. Zugleich wollte die Immobiliengesellschaft festlegen, dass ihr in einem solchen Fall Schadensersatz zustünde.

Das Gericht gab der Revisionsklage statt

Das Gericht wies die Klage jedoch im Mai vergangenen Jahres ab. „Das Gericht hat die Vereinbarung zwischen den beiden Unternehmen so ausgelegt, dass eine kostenpflichtige Regelung des Parkplatzes nicht ausgeschlossen wird“, erklärt Thomas Sevenheck, Sprecher Landgerichts Duisburg.

Die Domus GmbH ging daraufhin in Berufung. Mitte März fand am Oberlandesgericht Düsseldorf eine mündliche Verhandlung statt, das Urteil sollte aber erst am vergangenen Montag gesprochen werden. Darin gab das Gericht der Revisionsklage statt: Demnach muss Rentamed die Parkautomaten demnächst abbauen lassen, sofern der Parkplatz nicht zur Tiefgarage oder zum Parkhaus wird. Andernfalls hat Rentamed der Domus GmbH Schadenersatz zu leisten. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und kann daher weiterhin angefochten werden.

Rentamed: „Für uns gilt weiterhin die alte Rechtsprechung“

Wann das Parken indes kostenfrei wird, ist jedoch unklar. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die beiden Unternehmen bisher nicht über seine Entscheidung informiert. Auch Gerald Stechbarth, Geschäftsführer der Rentamed, weiß von nichts: „Für uns gilt weiterhin die alte Rechtsprechung. Wenn ein anderes Urteil rechtskräftig wird, werden wir es umgehend prüfen und umsetzen. Alles andere aber ist Kaffeesatzleserei.“

Warum die Domus GmbH ihre Mieter bereits Anfang April über das angebliche Urteil informierte, obwohl es noch keines gab, ist unklar. Das Unternehmen verweigerte der Redaktion trotz mehrfacher Nachfrage jede Aussage.