Duisburg-Wanheim. Auf der Rheinlust-Terrasse dürfen nur 20 Gäste sitzen, Platz wäre für 80. Seit Dezember ist wieder geöffnet – schon gibt’s die nächste Klage.

"Stadt wollte bei den Auflagen keine Kompromisse eingehen"

"Dass im Außenbereich nur 20 Menschen sitzen dürfen, obwohl locker für 80 Platz wäre, glaubt der Wirtin doch kein Mensch."

Claus Sedlaczek, Stammgast

"Ich darf im Saal bis zu 60 Gäste bewirten, in der Gaststube 40, aber auf der Terrasse höchstens 20. Dabei wäre draußen für die vierfache Anzahl Platz."

Petra Schönfeldt, Betreiberin

"Die Stadt wollte bei den Auflagen keine Kompromisse eingehen, um weiteren Klagen vorzubeugen."

Hartmut Ploum, Mitglied der Trägergemeinschaft

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An sonnigen Tagen radeln dutzende Menschen den Rhein entlang. Biergärten wie die Rheinlustterrassen bieten eine willkommene Erfrischung – aber nur 20 Leuten auf einmal. Mehr Menschen dürfen im Außenbereich der Anlage nicht sitzen. Für Stammgast Claus Sedlaczek ein Unding: „Dass im Außenbereich nur 20 Menschen sitzen dürfen, obwohl locker für 80 Platz wäre, glaubt der Wirtin doch kein Mensch.“

Laut Betreiberin Petra Schönfeldt sind die Auflagen der Stadt schuld. „Ich darf im Saal bis zu 60 Gäste bewirten, in der Gaststube 40, aber auf der Terrasse höchstens 20. Dabei wäre draußen für die vierfache Anzahl Platz“, klagt sie. Die Gründe dafür weiß sie nicht. „Das muss mit den neuen Auflagen nach dem Umbau zusammenhängen“, vermutet Schönfeldt.

23 Jahre lang gab’s keine Gaststätten-Konzession

Nachdem ein Anwohner gegen die Geräuschkulisse der Kneipe geklagt hatte, war herausgekommen, dass seit 23 Jahren keine Gaststättenkonzession mehr beantragt worden war. Das Gebäude und der Außenbereich entsprachen mittlerweile geltenden Sicherheits- und Brandschutzregeln nicht mehr. Daraufhin wurde anderthalb Jahre lang nachgerüstet, die Rheinlust-Terrassen blieben geschlossen. Für Schönfeldt eine schwierige Zeit: „Ich war während all dieser Zeit arbeitslos gemeldet, es war nicht einfach.“ Seit der Neueröffnung im Dezemberlaufe das Geschäft wieder den Umständen entsprechend gut – der Terrassenbereich bleibt allerdings geschlossen.

Drinnen darf Petra Schönfeldt (rechts) insgesamt 100 Gäste bewirten, draußen aber nur 20.
Drinnen darf Petra Schönfeldt (rechts) insgesamt 100 Gäste bewirten, draußen aber nur 20. © Ute Gabriel

Bei dem Grundstück handelt es sich um städtisches Gelände, das an eine Trägergemeinschaft verpachtet wurde. Schönfeldt ist nur Unterpächterin. Die Stadt äußert sich nicht zu den neuerlichen Auflagen; sie verweist auf ein laufendes Verfahren – es ist erneut Klage gegen den Betrieb der Gaststätte eingereicht worden. Bereits in der Vergangenheit hatte ein Nachbar wegen Lärmbelästigung geklagt; dieses Verfahren war mit einem Vergleich beendet worden.

Es gibt nicht genug Parkplätze für mehr Sitzplätze

Hartmut Ploum, SPD-Bezirksvertreter und Vorstandsmitglied der Trägergemeinschaft – bestehend aus SPD, der Wanheimer Kanu-Gilde, dem Kleingartenverein Feierabend sowie dem SV Wanheim 1900 und dem Bürgerverein Wanheim – erklärt: „Auf dem gesamten Grundstück darf leider keine höhere Zahl an Gästen sitzen, weil keine ausreichende Zahl an Parkplätzen vorhanden ist. Laut Landesbauordnung ist die bei jedem Bauantrag vorgeschrieben, egal ob man ein Fußballstadion oder ein Einfamilienhaus baut.“

Dass viele Gäste ohne Pkw anreisen, spiele keine Rolle. „Natürlich könnte man bei gutem Wetter den Innenbereich schließen und die 120 Plätze nach draußen verlegen – die Stadt wollte bei den Auflagen aber keine Kompromisse eingehen, um weiteren Klagen vorzubeugen. Daher ist jetzt alles streng nach Gesetz.“ Ploum geht davon aus, dass die Auflagen nun einen reibungslosen Betrieb der Rheinlust-Terrassen garantieren. „Ich habe noch nie ein Verfahren erlebt, das so tiefgehend geprüft wurde.“ Der Wermutstropfen: „An den 20 Plätzen im Außenbereich wird erstmal nichts zu ändern sein.“