Duisburg. Nur, weil sie über einen Privatweg von ihrem Garten zu einer Nachbarstraße gelangen können, müssen mehrere Eickelkämper nun hohe Straßenreinigungsgebühren zahlen. Ungerecht, finden sie. Völlig zu Recht sei die Gebühr von jährlich 188 Euro, sagen dagegen die Wirtschaftsbetriebe.

Den Eheleuten Marion und Reiner Leichtl aus dem Eickelkamp flatterte ein Straßenreinigungs-Gebührenbescheid der Wirtschaftsbetriebe Duisburg ins Haus, der ihnen die Zornesröte ins Gesicht trieb: Neben den zwölf Euro, die sie als Anlieger der kleinen Straße Kuhkamp jährlich für die wöchentlichen Kehrarbeiten vor ihrem Hauseingang zahlen müssen, sollen sie nun weitere 188,16 Euro dafür zahlen, dass ihr 48 Meter langer Garten im Hinterland parallel zum Spennskamp verläuft.

„Das darf doch wohl nicht wahr sein“, ärgern sich die Eheleute, die seit Jahrzehnten dort leben und für den Garten nie zahlen mussten. Wie sie sehen es zwei Nachbarn: Auch sie werden neuerdings zur Kasse gebeten. Begründung der Wirtschaftsbetriebe: Die Betroffenen hätten über einen Privatweg, der an die Gärten angrenzt und zum Spennskamp führt, eine Anbindung ans Straßennetz. Und damit werde die Gebühr fällig.

Alle müssten an einem Strang ziehen

Tatsächlich handelt es sich bei dem Pfad hinter den Gärten um einen Privatweg. Einige der angrenzenden zehn Eigenheimeigentümer vom Kuhkamp haben sich vor gut 20 Jahren das Wegerecht gesichert und dies im Grundbuch eintragen lassen. Andere haben das nach Informationen der Eheleute nicht getan – und stünden jetzt deshalb gut da: „Die brauchen nicht zu zahlen.“ Weil sie das für ungerecht halten, wandten sich Leichtls an die Wirtschaftsbetriebe. „Dort haben wir die Auskunft bekommen: Dann lassen Sie das Wegerecht doch wieder austragen.“

Leichter gesagt, als getan: Bei einem Termin beim Rechtsanwalt erfuhren die Eickelkämper, dass das nur dann möglich sei, wenn alle an einem Strang zögen. Was aber nicht der Fall sei, so das Ehepaar. „Ein Nachbar will sich damit nicht auseinandersetzen und wünscht den Austrag nicht.“

Hoffen auf den Petitionsausschuss

Rechtlich ist die Sache nicht einfach. Dr. Rolf Rausch, Sprecher des Amtsgerichts Duisburg, das in Grundbuchfragen zuständig ist, sagte auf Anfrage unserer Zeitung am Montag, dass die Sache gegebenfalls geprüft werden müsse und nicht generell beantwortet werden könne. Das sieht der Hamborner Notar Rainer Enzweiler, der von unserer Redaktion ebenfalls angesprochen worden war, genauso.

Gebühren sind laut Gericht rechtens

Volker Lange, Sprecher der Wirtschaftsbetriebe, verweist auf diverse Urteile, wonach Hinterlieger auch zu den Gebühren herangezogen werden dürfen.

Es werde nicht mehrfach kassiert. Die gesamten Gebühren würden durch alle Anlieger geteilt, wodurch Gerechtigkeit entstehe.

Diese Umlageregelung sei grundsätzlich rechtens, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf, AZ: 16 K 1266/05.

Die betroffenen Anwohner haben das Gefühl, die Wirtschaftsbetriebe wollten von ihnen einfach abkassieren, denn alle müssten ja den gleichen Betrag zahlen. „Das ist nicht der Fall“, sagt Volker Lange, Sprecher der Wirtschaftsbetriebe. „Wir berechnen auf Grundlage geltenden Rechts.“ Nachzahlen müssen die Betroffenen aber nicht, so Lange. Dass wir nicht kassiert haben, war ja unser Fehler.

Die Eickelkämper hoffen nun auf den Petitionsausschuss NRW, der bereits informiert wurde.