Duisburg-Hamborn. . In drei Wochen befasst sich die Zivilkammer des Hamborner Amtsgerichts mit dem Fall Letzner./.Kleingartenverein Alte Buche. Der Verein will den Pächter loswerden, der klagt gegen die Kündigung.
Noch drei Wochen, dann soll gerichtlich entschieden werden, ob Kleingärtner Ralf Letzner seine Scholle in der Anlage „Alte Buche“ an der Sterkrader Straße behalten darf, oder ob die vor gut einem Jahr ausgesprochene „Kündigung“ (wir berichteten) rechtens ist.
Der 51-Jährige ist guter Dinge, geht davon aus, dass das Zivilgericht Hamborn den Argumenten seines Anwalts folgen wird.
Der hat auf acht Seiten dargelegt, weshalb er den in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung (28. August 2011, wir berichteten) beschlossenen Ausschluss seines Mandanten aus der Anlage für unrechtmäßig hält.
Verhandlung am 16. Oktober
Anders als vom Vorstand des Kleingartenvereins dargestellt, habe Ralf Letzner nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Vorgeworfen wird ihm unter anderem, dass er einen mächtigen Kirschbaum, der nah der Grenze zum Nachbarn steht, nicht fällt. Zudem habe er mit einem Gasbrenner Unkraut vernichtet, was nicht gestattet sei. Und schließlich nutze er den Garten nicht so wie es die Ordnung verlange – sprich: Die Optik der Scholle scheint zu stören.
Was den Baum betrifft, so beruft sich Letzner auf die Baumschutzsatzung: Demnach dürfe ein inzwischen so mächtiger Kirschbaum nicht mehr gefällt werden. Was den Pflanzabstand zum Nachbarn betrifft, führt Letzner, der seit mehr als 20 Jahren Mitglied im Kleingartenverein „Alte Buche“ ist, an: Das sei in etlichen anderen Gärten kein Problem. „Warum also bei mir?“
Zum Thema Unkrautvernichtung zitiert der Anwalt: Das Landwirtschaftsministerium empfehle das Abflämmen, weil es besser sei als der Einsatz der chemischen Keule – und die Stadt habe bestätigt, dass es kein Abflämmverbot gebe. Was die Optik der Scholle betrifft, so sagt Letzner: Seine Fläche sei in erster Linie ein Nutzgarten, mit zahlreichen Kräutern, Obstbüschen und -bäumen sowie Gemüsebeeten. Das sei ihm wichtiger als eine Liegewiese und im übrigen ja wohl auch der eigentliche Sinn eines solchen Gartens.
Sein Anwalt bitte das Gericht deshalb, die Kündigung für unwirksam zu erklären. Die Verhandlung im Amtsgericht Hamborn wird am 16. Oktober um 12.30 Uhr in Saal 116 stattfinden.