Duisburg. In einer Duisburger Fußgängerzone fahren Autos, Räder und Roller. Durch den Imbiss „Burgerme“ soll’s jetzt schlimmer sein – bislang ohne Folgen.

Als das Herz von Meiderich gilt die Flaniermeile entlang der Von-der-Mark-Straße, die wegen ihrer vielen Geschäfte auch Basarstraße genannt wird. Sie ist größtenteils eine Fußgängerzone, doch zuletzt halten sich immer weniger Fahrradfahrer daran. Außerhalb der erlaubten Lieferzeiten morgens und abends für die Läden fahren sogar vereinzelt Autos verbotenerweise über die Einkaufsmeile. Das will die Bezirksvertretung Meiderich/Beeck nicht länger hinnehmen.

So sieht Christof Eickhoff (CDU) durch rasende Fahrräder und Elektroroller eine „deutliche Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität“. Entsprechend hat das Gremium die Stadtverwaltung einstimmig beauftragt, die Fußgängerzone durchzusetzen und Verstöße zu ahnden. Zusätzlich soll geprüft werden, ob das Radfahrverbot aufgehoben werden kann, sofern sich alle Verkehrsteilnehmer sicher auf der Basarstraße bewegen können.

Fahrräder, Elektroroller und Autos – ist die Fußgängerzone in Duisburg-Meiderich gefährlich?

Dies sei nämlich derzeit nicht gegeben, beklagt die Meidericher CDU-Ratsfrau Gertrud Bettges. Sie findet die Situation „nicht ungefährlich“, gerade für Kinder und Senioren. „Ich musste selber schon zur Seite springen“, beschreibt sie unschöne Zusammentreffen mit radelnden Rasern.

Das Problem bestehe seit vielen Jahren und sei bisher nicht in den Griff zu bekommen. „Ich hole niemand mehr vom Fahrrad“, sagt die Christdemokratin und sieht vor allem die Polizei gefordert, nicht das städtische Ordnungsamt. Verwarnungen und Verbotsschilder, ist sie überzeugt, fruchten nicht. Sie fordert klare Konsequenzen für Verstöße, „bevor etwas passiert und alte Leute angefahren werden“.

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Tatsächlich sei das Ordnungsamt nicht zuständig, so Stadtsprecherin Gabi Priem gegenüber der Redaktion, und habe „bei Verstößen im Fahrradverkehr oder von Rollerfahrern keine Berechtigung für einen Eingriff“. Allerdings komme es durchaus vor, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst Radfahrer auf Fehlverhalten aufmerksam machen, und „dazu gehört auch das unerlaubte Befahren von Fußgängerzonen“.

Fahrradfahren ist trotz Fahrradständern in der Von-der-Mark-Straße verboten. Verstöße gibt es regelmäßig, Kontrollen kaum.
Fahrradfahren ist trotz Fahrradständern in der Von-der-Mark-Straße verboten. Verstöße gibt es regelmäßig, Kontrollen kaum. © FUNKE Foto Services | Heinrich Jung

„Kein Unfallschwerpunkt“ – Polizei Duisburg bewertet Situation anders als Lokalpolitiker

Das Problem mit Radfahrern, Elektrorollern und Autos, die verbotenerweise durch die Meidericher Fußgängerzone fahren, ist der Polizei bekannt, wie Polizeisprecherin Julia Schindler bestätigt. Gerade der Bezirkspolizist werde darauf angesprochen und achte bei seinen Streifgängen auf Verstöße in der Fußgängerzone. Aber die Basarstraße „ist kein Unfallschwerpunkt“, betont die Sprecherin. Dementsprechend schätzt die Ordnungsmacht die Situation auf der Von-der-Mark-Straße nicht so dramatisch ein wie die Bezirksvertretung.

Daher kann Schindler keine höhere Polizeipräsenz versprechen. Jedoch würden die Beamten der Direktion Verkehr für die dortige Situation erneut „sensibilisiert“. Zu bedenken sei allerdings, dass Radfahrer meist sofort absteigen, wenn sie uniformierte Polizei in einer Fußgängerzone sehen.

Lieferfahrer vom Imbiss „Burgerme“ flitzen auf E-Bikes und Elektrorollern

Aus Sicht von Gertrud Bettges und Christof Eickhoff ist die Situation schlimmer geworden, seitdem die Imbisskette Burgerme im September 2021 gegenüber der Pfarrkirche St. Michael eingezogen ist. Der Großteil der Kundschaft lässt sich Cheeseburger, Pommes und Limo liefern, und die Lieferkuriere flitzen mit E-Bikes und Elektrorollern von Meiderich aus durch den Duisburger Norden.

Der neue Geschäftsführer Ali Hallak, der die Filiale erst vor gut drei Monaten mit seinen drei Cousins übernommen hat, wehrt sich gegen diese Vorwürfe. „Die meisten E-Bikes stehen aus Werbezwecken vor der Tür, um Kundschaft anzulocken“, sagt er. Ladezone ist ein Innenhof am Hintereingang. Von dort geht es zur Hollenbergstraße.

Das einzige genutzte Fahrrad soll, so Ali Hallak, nicht in der Fußgängerzone fahren. Die Mitarbeiter seien gehalten, um die Ecke in die Rosenbleek einzubiegen. Daran halten sich jedoch nicht immer alle Lieferkuriere, zumal sie eine Lieferfrist einhalten müssen. Wenn sie nicht rechtzeitig da sind, bekommen die Kunden Gutscheine für die nächste Bestellung.

Allgemeiner Deutscher Fahrradclub fordert Alternativstrecke oder „Kontrollen, Kontrollen, Kontrollen“

Die Lieferfahrer von Burgerme oder andere Lieferkuriere sieht jedoch der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) nicht als Hauptproblem. Vielmehr seien das „Rüpelradler, die Passanten als Slalomstangen“ missbrauchen, sagt der Duisburger ADFC-Vorsitzende Herbert Fürmann. Er verfolge das Thema seit Jahren und es koche immer mal wieder hoch.

Übeltäter seien nicht nur junge Leute, sondern auch Senioren in Eile. „Das einzige, was hilft, sind Kontrollen, Kontrollen, Kontrollen.“ Da es für Radfahrer keine attraktive Alternative zur Von-der-Mark-Straße gebe, könnte eine neue Radstrecke für den ADFC mittelfristig eine Lösung sein, doch Herbert Fürmann weist darauf hin, dass die Einkaufsmeile ursprünglich für Radfahrer mitkonzipiert wurde – nicht zuletzt deshalb seien auch viele Fahrradständer aufgestellt.

„Die Fahrradständer sind natürlich kein Indiz dafür, dass man dort mit dem Rad fahren darf“, wirft Stadtsprecherin Gabi Priem und erläutert weiter die Rechtslage: „Vielmehr ist es so, das Fahrräder in der Fußgängerzone geschoben werden müssen und, wenn man möchte, abgestellt werden dürfen.“

Fachverband Fußverkehr Deutschland will die Einkaufsmeile für Fahrradfahrer öffnen

Diese Haltung begrüßt der Fachverband Fußverkehr Deutschland (FUSS e.V.), denn „für Fußgänger interessieren sich die wenigsten“, so Melih Keser, der Ortgruppensprecher für Duisburg. Ohnehin sei Duisburg äußerst autofreundlich. Deshalb betont er, „grundsätzlich gehören Fußgängerzonen den Fußgängern“, doch bei der Von-der-Mark-Straße empfindet er Fahrräder nicht als störend.

Natürlich müsse achtsam gefahren werden, um etwa Kinder oder Senioren nicht zu gefährden. Daher seien die Beschwerden über Rowdys auf Rädern und Rollern berechtigt. „Diese Fußgängerzone ist aber breit genug“, so Melih Keser weiter, „dass Fahrradfahrer dort auch fahren könnten – zumindest in Schrittgeschwindigkeit.“ Daher begrüßt der Fachverband den erteilten Auftrag an die Stadtverwaltung, die Verkehrssituation auf der Meidericher Einkaufsmeile neu zu bewerten. Der Ortsgruppensprecher ist dafür, „die Öffnung für Radfahrer zu prüfen“.

Die Ergebnisse aus dem Rathaus dürften also mit Spannung erwartet werden.

>> Einschränkungen der Fußgängerzone

  • Die Fußgängerzone auf der Von-der-Mark-Straße gilt nicht für den Lieferverkehr (bis fünf Tonnen Gewicht) von 6 bis 12 und von 19 bis 22 Uhr. Behinderten- und Krankentransporte sind außerdem frei.
  • Ausgesetzt ist die Fußgängerzone auf dem kleinen Bereich zwischen der Laaker Straße und der Ritterstraße, in diesem Bereich darf laut Stadt Duisburg die Von-der-Mark-Straße „tatsächlich kurz überfahren werden“.
  • Wer unerlaubt in einer Fußgängerzone mit Fahrrad, Roller oder Auto fährt, muss mit einem Verwarngeld von 25 bis 40 Euro rechnen.