Duisburg-Walsum. Zwei Walsumer Schulen sollen neue Einzugsgebiete bekommen. Weitere Neuzuschnitte sollen folgen, um dem Schulplatzmangel in Duisburg zu begegnen.

Die Stadt Duisburg will eine Änderung bei den Schuleinzugsgebieten in Walsum vornehmen. Die Vennbruch- und die Theißelmannschule, die sich bislang einen Einzugsbereich teilen, sollen Schülerinnen und Schüler künftig aus getrennten Gebieten aufnehmen. Um Platzprobleme an Duisburger Schulen zu lindern, könnten weitere Neuzuschnitte folgen.

Der Neuzuschnitt in Walsum ist Teil einer Satzung, die der Rat der Stadt im November beschließen soll. Das Dokument legt die Einzugsbereiche aller Grundschulen der Stadt Duisburg fest.

Stadt Duisburg: Schulen sollen Hinweise für Neuzuschnitte geben

Gerade in Walsum befinden sich viele Schulen schon lange am Aufnahmelimit – auch an der Vennbruchschule musste man bereits auf mobile Klassencontainer zurückgreifen, um alle Schülerinnen und Schüler unterbringen zu können. Die Bedarfsrechnung der Stadt geht von einem weiteren Anstieg der Schülerzahlen bis zum Jahr 2025 aus. Während bauliche Erweiterungen dringend benötigt werden und teilweise auch beschlossen sind, sind die Aufstellung von Containern und die Neueinteilung von Einzugsbereichen eher kurzfristige Mittel, um die Probleme zu lindern.

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Um sich den demografischen Entwicklungen anzupassen, sollen zum Schuljahr 2023/24 weitere Einzugsbereiche neu zugeschnitten werden. Alle Schulen wurden deshalb laut Stadt gebeten, bis zu den Herbstferien Hinweise zu geben, welche Änderungen aus ihrer Sicht sinnvoll wären. Bislang hätten fünf Schulen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Schulen können Schüler außerhalb der Einzugsbereiche ablehnen

In Walsum könnte ein Neuzuschnitt weiterer Einzugsbereiche etwa bedeuten, dass Kinder in Hamborn zur Schule gehen könnten – wenngleich auch der Nachbarbezirk an vielen Bildungseinrichtungen bereits die Kapazitätsgrenzen überschritten hat.

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Die jetzt zu beschließende Satzung ist zunächst nur ein formaler Vorgang: Bislang waren die Einzugsbereiche über eine Rechtsverordnung definiert. Ein neues Gesetz verlangt nun aber die Bildung einer Satzung durch die Schulträger, in diesem Fall die Stadt Duisburg. Diesen formalen Übertrag nahm die Stadt zum Anlass für leichte Änderungen, die neben den beiden Walsumer Schulen auch zwei Grundschulen im Duisburger Süden betreffen. Einwände seitens der Schulen habe es nicht gegeben.

Das Schulgesetz sieht für jede Schule die Möglichkeit vor, die Aufnahme von Schülern abzulehnen, wenn sie nicht im Einzugsbereich wohnen und kein wichtiger Grund für den Besuch der Schule vorliegt.