Duisburg-Beeckerwerth. Innenhof und Bolzplatz einer Siedlung in Beeckerwerth sind vermüllt und wuchern zu. Komplizierte Besitzverhältnisse verhindern eine Lösung.
Der Lieblingsplatz von Familie Marotz aus Duisburg ist bei warmem Wetter: Hauptsache draußen. Direkt hinter ihrem Garten in Beeckerwerth an der Walporzheimer Straße erstreckt sich ein Bolzplatz entlang der Gartenzäune, auch ein Sandkasten liegt direkt daneben. Doch die vier Kinder bleiben lieber im heimischen Grün, denn der schlechte Zustand des Platzes hat sich auch nach Monaten nicht verbessert, findet Vater Milan Marotz.
Das Gras wuchert um den Bolzplatz herum, leere Getränkeverpackungen und anderer Unrat liegen auf dem Boden. Einen Mülleimer gibt es nicht mehr. Den Grund für diesen Zustand sieht Marotz in der Aufteilung des Grundstücks: Ein Teil gehört der Wohnungsgesellschaft LEG, ein anderer den Anwohnern – und die haben alle unterschiedliche Wegerechte. Wer wo zuständig ist, wird ohne Blick ins Grundbuch nicht ersichtlich. Und selbst diese Unterlagen helfen nur bedingt weiter.
Unübersichtlichen Besitzverhältnisse und Wegerechte in der Beeckerwerther Siedlung
Denn die unübersichtlichen Besitzverhältnisse und Wegerechte sind historisch gewachsen. Die Bodendorfer Straße war mal eine Durchgangsstraße zwischen der Walporzheimer Straße und der Ahrstraße, bis sie, umgeben von Gärten, zu einem Hinterhof wurde. Die beiden Enden der Zufahrtsstraße zum Bolzplatz gehören, wie die Fläche selbst, den Anwohnern. Auf der linken Seite verläuft ein Weg, den nur die Nachbarn nutzen dürfen. Die Bereiche links und rechts des Bolzplatzes gehören der LEG, deren Mieter allerdings ein Wegerecht auf dem Fußballfeld besitzen.
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Noch komplizierter wird es für die Bewohner der Hausnummern 16, 18, 20 und 22 an der Walporzheimer Straße. Sie dürfen auf dem kleinen Weg hinter ihren Gärten entlanggehen, dafür aber den Bolzplatz und die Zufahrtswege nicht nutzen. Die Anwohner der Hausnummern 8, 10, 12 und 16, zu denen auch Familie Marotz zählt, haben ebenfalls einen kleinen Weg hinter ihren Gärten, besitzen aber ein Wegerecht. Ihre Nachbarn aus der Sinziger Straße 1 und 3 dürfen zwar den kleinen Weg benutzen, nicht aber über Bodendorfer Straße und den Bolzplatz laufen.
Wirtschaftsbetriebe Duisburg sind nicht zuständig für den Bolzplatz und die Zuwege
„Ich frage mich, wer hier haftet, wenn etwas passiert“, sagt Marotz. Zudem seien nicht allen Anwohnern die unterschiedlichen Übergangsrechte klar – schließlich sieht das ganze Areal aus wie eine einzige große Fläche.
Laut Volker Lange, Pressesprecher der Wirtschaftsbetriebe, sind die Eigentümer selbst für die Reinigung des Areals zuständig. „Bei dem Bolzplatz handelt es sich um eine private Fläche, für die auch keine Straßenreinigungsgebühren erhoben werden“, sagt er. Diese zahlten die Anwohner nur für die Walporzheimer Straße.
Für die Lösung braucht es einen Blick in alle Grundbücher der Nachbarschaft
Um herauszufinden, wem welches Flurstück gehört, müssen die Nachbarn einen Blick ins Grundbuch werfen. Malte Werning, Pressesprecher der Stadtverwaltung, erklärt außerdem: „Grundsätzlich ist es so, dass jeder Eigentümer die Möglichkeit hat, sein Grundstück in mehrere Flurstücke aufteilen zu lassen, zum Beispiel, indem er einen Teil verkauft. Gleichzeitig kann jeder Eigentümer von benachbarten Flurstücken diese verschmelzen und zu einem vereinigen lassen.
Milan Marotz glaubt nicht daran: Zwei der Miteigentümer, ohne die eine Einigung unmöglich wäre, haben ob der chaotischen Aufteilung längst resigniert.
Ebenso gering ist die Hoffnung, dass zügig ein neuer Mülleimer aufgestellt wird. Deshalb händigt Familie Marotz inzwischen Müllsäcke an ihre Kinder und deren Freundinnen und Freunde aus der Nachbarschaft aus, wenn sie auf dem Bolzplatz spielen wollen. Der Unrat landet anschließend in der Restmülltonne.
>> STADT DUISBURG KENNT DIE EIGENTÜMER ALLER GRUNDSTÜCKE
● Alle Städte führen ein Liegenschaftskataster, in dem alle Flurstücke und dessen Eigentümer verzeichnet sind. Außerdem werden die Art der Nutzung und die Topografie festgehalten. Es ist möglich, Auszüge gegen ein Entgelt zu erhalten.
● Auszüge kosten bei der Stadt Duisburg zwischen 30 und 60 Euro. Zusätzlich werden für jede Arbeitsviertelstunde 23 Euro veranschlagt.