Duisburg. Für Beerdigungen gelten in Duisburg besondere Corona-Regeln. Warum die Wahl des Friedhofs über die Zahl der Gäste in Trauerhallen entscheidet.

In Duisburg gelten, wie in ganz Nordrhein-Westfalen, seit Mittwoch, 16. Dezember, härtere Corona-Regeln. Betroffen sind davon aber nicht Begräbnisse. „In der neuen Coronaschutzverordnung gibt es keine Verschärfung für Beerdigungen“, stellt Silke Kersken auf Nachfrage fest, Sprecherin der für die städtischen Friedhöfe zuständigen Wirtschaftsbetriebe Duisburg. Hinterbliebene müssen dennoch aktuell bei Begräbnissen und bei Trauerfeiern einiges beachten.

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Folgende Regeln hat die Stadt Duisburg auf Grundlage der Coronaschutzverordnung in NRW aktuell für Friedhöfe aufgestellt. Während einer Beerdigung gilt eine generelle Maskenpflicht. Diese beginnt beim Betreten des Geländes, ist wirksam während der gesamten Trauerfeier, beim Beerdigungszug und beim anschließenden Abschied am Grab. Die Maskenpflicht erlischt erst nach dem Verlassen des Friedhofs.

Anders als sonst in der Stadt gelten bei Beerdigungen keine Kontaktbeschränkungen. Für den Trauerzug zum Grab und die Beisetzung gibt es keine Obergrenze an Teilnehmern. Jedoch bittet die Stadt Duisburg, abzuwägen, ob eine Teilnahme an dem Begräbnis notwendig ist.

Stadt Duisburg setzt wegen Corona in Trauerhallen auf Obergrenzen

Trauerfeiern sollen in den städtischen Trauerhallen abgehalten werden. Dort gilt gemäß der aktuellen Schutzverordnung unter nahen Angehörigen kein Mindestabstand. Die Stadt hat aber die Sitzmöglichkeiten verringert, so dass die Trauernden zueinander mindestens anderthalb Meter Abstand halten können. Die höchstmögliche Teilnehmerzahl orientiert sich an den vorhandenen Sitzplätzen. Je nach Standort sind zwei (Essenberg) bis 48 (Aldenrade) Trauergäste erlaubt.

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Außerdem bittet die Stadtverwaltung darum, dass die Hust- und Niesetikette, wie sie das Robert Koch-Institut empfiehlt, eingehalten wird und dass Trauergäste Hände- und Körperkontakt möglichst vermeiden. Wer grippeähnliche Symptome hat oder sich auch sonst nicht gesund fühlt, so ein weiterer Appell, soll auf die Teilnahme an der Beerdigung verzichten.

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>> ERLAUBTE TEILNEHMERZAHLEN & SITZPLÄTZE IN TRAUERHALLEN

  • Friedhof Aldenrade: 48
  • Friedhof Alt-Walsum: 20
  • Friedhof Buchholz: 24
  • Friedhof Bügelstraße: 16
  • Friedhof Eisenbahnstraße: 7
  • Friedhof Essenberg: 2
  • Friedhof Fiskusstraße: 40
  • Friedhof Friemersheim: 20
  • Friedhof Mühlenberg: 40
  • Nordfriedhof: 20
  • Friedhof Ostacker: 16
  • Parkfriedhof: 20
  • Friedhof Rumeln: 19
  • Friedhof Sternbuschweg: 15
  • Friedhof Trompet: 22
  • Waldfriedhof: 36