Duisburg-Laar. Jahrelang durfte man vor den Kleingärten an der Ahrstraße in Duisburg-Laar parken. Jetzt hagelte es Knöllchen. Wie die Stadt diese Wende erklärt.

Jürgen Tebbe ärgert sich. Er hat ein Knöllchen kassiert und muss 55 Euro Bußgeld bezahlen. So erging es in den vergangenen Wochen auch vielen anderen Kleingärtnern an der Ahrstraße. „Dabei stehen wir seit Jahrzehnten hier.“ Nach einer Anfrage der Redaktion ans Ordnungsamt hat sich das Blatt gewendet. Die Knöllchen wurden zurückgenommen. Die Politik will jetzt nachlegen und rund um die Parzellen offizielle Parkflächen schaffen.

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Bisher habe niemand beanstandet, wenn Tebbe und die anderen auf den Flächen zwischen den Bäumen an der Ahrstraße geparkt haben. Tebbe – und nicht nur er – kann die plötzliche Knöllchenflut nicht nachvollziehen, spricht von Abzocke: „Wir behindern und gefährden niemanden. Es ist genug Platz. Hier kommt jeder Fußgänger vorbei, auch mit Kinderwagen.“ Und natürlich hätten die Gartenfreunde stets die Bäume im Blick, würden ihre Autos nicht auf den Baumscheiben abstellen. Und auch der Radweg werde nicht zugeparkt.

Stadt Duisburg erklärt: Parken an der Ahrstraße „grundsätzlich nicht zulässig“

Die Redaktion fragte beim Ordnungsamt nach. Die freudige Nachricht aus dem Amt: „Die erteilten Verwarnungen wurden erneut bewertet, und da keine verkehrlichen Gründe dagegen sprechen, zurückgenommen.“ Das gelte für alle Knöllchen-Empfänger, sofern ihre Fahrzeuge den Gehweg oder die Straße nicht derart blockieren, dass ein geregeltes Passieren eingeschränkt oder unmöglich wird oder hierdurch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht.

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Denn ob ein Knöllchen an dieser Stelle der Ahrstraße erteilt wird oder nicht, hänge immer von der Einzelfall-Entscheidung ab. Die Flächen zwischen den Bäumen werden als Grünstreifen eingestuft. Dort sei das Parken auch ohne eine entsprechende Beschilderung grundsätzlich nicht zulässig und könne mit einer kostenpflichtigen Verwarnung geahndet werden. „Ob die Verkehrsüberwachungskräfte an einem solchen Bereich kostenpflichtige Verwarnungen erteilen, stellt immer eine Einzelfallentscheidung dar, welche von mehreren Faktoren abhängt. So spielt etwa die verkehrliche Situation, das vorhandene Parkplatzangebot, eventueller Grünschutz, die vorhandene Beschwerdelage und auch eine eventuelle ‘historische’ Tolerierung des Parkens an diesem Ort eine Rolle.“

Bezirksvertretung Meiderich/Beeck will sich mit dem Thema auseinandersetzen

Die vermeintlichen Parksünder, die nun ihr Geld zurückbekommen, können sich freuen. Dennoch will Tim Pfeiffer, Bezirksvertreter von „Junges Duisburg“, für die Zukunft eine verlässliche Regelung. Er fordert, „dass die Stadt Duisburg an der Ahrstraße in Höhe der Kleingartenvereine zeitnah ausreichenden und geeigneten Parkraum für die Gartenbesitzer schafft“. Die Bezirksvertretung Meiderich/Beeck wird sich in ihrer nächsten Sitzung am 13. August mit dem Thema befassen.

Ob die Stadt „legale“ Parkplätze an der Ahrstraße einrichtet, müsse zunächst von der Verkehrsplanung gründlich geprüft werden, heißt es von Stadtsprecher Falko Firlus. Es gibt jedenfalls viele Autofahrer, die solche Parkplätze begrüßen würden. Denn neben dem Kleingartenverein „Am Wasserturm“ ist auch der Nachbarverein „Rheintreue“ sowie der Fußballverein gegenüber betroffen.

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Insgesamt 137 Parzellen gibt es in den beiden Kleingartenanlagen, viele Gärtner kommen mit dem Auto. „Es gibt ja immer was zu transportieren“, sagt Jürgen Tebbe. Im Umkreis der Gärten gibt es nur einen Parkplatz, auf dem maximal zwölf Autos unterkommen. „Den müssen wir uns aber noch mit den Fußballern teilen“, so der Kleingärtner.