Duisburg-Röttgersbach. Seit 20 Jahren sind die Eheleute Matern Kleingärtner. Jetzt sollen sie ihren Grill und einen Sichtschutz entfernen. Aber sie denken ja nicht dran.

Dicke Luft im Kleingarten Erholung : Den Pächter Stefan Matern (52) hat der Vereinsvorstand schriftlich aufgefordert, einen Grill und eine Spüle bis spätestens 15. Juni zu demontieren. Zudem soll er Sichtschutzplanen vom Zaun entfernen – und das „sofort“. Stefan Matern und seine Frau Ramona denken ja gar nicht daran. Sie kündigen Widerstand an – und werden nun als erstes einen Anwalt aufsuchen. Denn sie sind sich sicher: Der Vorstand messe mit zweierlei Maß.

Bei einem Spaziergang durch die öffentliche Anlage an der Ecke Im Holtkamp/Schlachthofstraße wird deutlich, was die Kleingärtner meinen. Etliche Gärtner haben Teile ihres Gartens mit Planen gleicher Machart abgeschirmt. Es gibt mehrere, mächtige Steingrills.

Neue Außenhecke wächst kaum – Wenig Sichtschutz


Diese Sichtschutzplanen stören den Verband der Kleingärtner.
Diese Sichtschutzplanen stören den Verband der Kleingärtner. © Zoltan Leskovar

Und es gibt vor allen Dingen in zahlreichen Gärten hohe Hecken, die die gleiche Funktion haben wie die grünen Sichtschutzplanen. Eine solche Hecke hatten die Materns auch bis vor etwa vier Jahren. Allerdings nur an den Außengrenzen der Parzelle. Ihr Garten liegt direkt an der Ecke der beiden Straßen und ist damit einer der lautesten. Zudem bekommen die Materns jede Menge Abgase ab, seit die Hecke entfernt wurde.

Die Stadt habe damals im Bereich dieses Gartens einen Teil des Zauns und auch einen Teil der Außenhecke erneuert. „Ohne uns zu fragen, hat der Verein in unserer Abwesenheit unsere Innenhecke beseitigt“, ärgern sich Stefan und Ramona Matern noch heute. Damals haben sie nichts unternommen – „des lieben Friedens willen“. Da die neue Außenhecke nicht gut wächst und immer noch nicht blickdicht geworden ist, haben sie innen die Schutzplanen an den Zaun gehängt. „Die nehmen wir auch erst weg, wenn die Hecke dicht ist.“

Ein Grill ist laut Gartenordnung grundsätzlich erlaubt


Dieser Grill mit dem Waschbecken daneben soll abgerissen werden.
Dieser Grill mit dem Waschbecken daneben soll abgerissen werden. © Zoltan Leskovar

Warum sie ihren 120 cm hohen Grill entfernen sollen, erschließt sich den beiden Gärtnern nicht. „Wir haben die Baugenehmigung nicht beantragt“, geben sie zu. Erwarten aber, dass ihr gemauerter Grill nachträglich genehmigt wird. Zumal es in der „Garten- und Bauordnung“ unter § 13.1 heißt: „Im Kleingarten ist ein Grillkamin mit einer Gesamthöhe von maximal zwei Metern zulässig“.

Auch die Außenspüle neben dem Kamin wollen die Materns nicht abbauen. Denn anders als vom Vereinsvorstand bemängelt, fließt das Abwasser nicht in den Boden, sondern in einen Eimer. Somit könne kein Schaden entstehen.

Vereinsvorstand und Bezirkschef äußern sich nur knapp

Der Vereinsvorstand äußerte sich auf Nachfrage unserer Redaktion so: „Wenn die sich nicht an die Regeln halten, ist das Sache des Vorstandes und wird geklärt.“

Hans Sassenberg, oberster Chef aller 14 Kleingartenanlagen im Bezirk Hamborn, hatte sich schon in den Vorgang eingeschaltet. Er sagte auf unsere Anfrage: „Ich habe versucht, die Wogen zu glätten. Alles andere obliegt dem Verein.“

>>> Gleiches Recht für alle – Kommentar von Gregor Herberhold

Es ist nichts, aber auch gar nichts dagegen einzuwenden, wenn der Vorstand eines Kleingartenvereins und auch der Stadtverband der Kleingärtner auf Einhaltung der Regeln pochen. Notfalls auch mit Nachdruck.

Wobei das Gespräch stets Vorrang haben sollte. Formelle Briefe sind sicherlich nicht förderlich für das Klima in der Anlage. Bei gerade mal 47 Gartenkollegen sollte es möglich sein, alles freundschaftlich zu regeln.

Aber eines muss klar sein: Wenn aufs Recht gepocht wird, dann bei allen. Es darf keine verschiedenen Auslegungsweisen geben.