Duisburg. Letzter Akt im Duisburger Kleingartenkrieg: Ralf Letzner darf seinen Kleingarten behalten. Fallobst sei kein Kündigungsgrund, entschied der Richter.
Bienen, Wespen und Fallobst im Kleingarten – das geht gar nicht, findet der Vorstand der Obermarxloher Kleingartenanlage Alte Buche. Er schickte dem Pächter Ralf Letzner vor einem Jahr die Kündigung. Letzner blieb, die Gartenoberen klagten. Erfolglos. Der Hamborner Richter Temme wies die Kündigungsklage ab. Für die Kosten des Verfahrens hat der Verein aufzukommen. Das Urteil verkündete Temme am Montag, es wurde sofort rechtskräftig, Berufung ist nicht zugelassen.
Vorstands-Kritik, weil er 80 Prozent des Gartens beackert
Seit rund 25 Jahren hat der heute 54-jährige Letzner eine etwa 400 Quadratmeter große Scholle gepachtet. Auf seinem Grundstück wächst allerlei Obst und Gemüse, Kräuter wuchern dazwischen. Blumen findet der Frührentner zwar auch schön, aber er ist zufrieden, wenn sie am Rande wachsen.
Ein Drittel des Gartens muss er laut Kleingartenordnung „bestellen“, den Rest darf er als Freizeit- und Spielfläche nutzen. So halten es die meisten seiner Nachbarn. Letzner sieht die Sache anders: „Was soll ich mit einer Liegewiese, einem Swimmingpool oder einem Trampolin“, sagt er sich. Er will nur eines: ernten, ernten, ernten. Deshalb hat er fast 80 Prozent der Fläche beackert.
„Zu unordentlich, zu durcheinander“, findet der Gartenvorstand – und sucht seit Jahren nach Gründen, wie man Letzner loswerden kann. Immer wieder setzt man ihm Fristen zur Beseitigung von angeblichen Missständen: Mal ist ein Baum zu groß, dann sind die Büsche zu breit. Mal stören die Regentonnen, dann der Komposthaufen. Mal wird Kritik geäußert, dass er nicht an Vereinsfesten teilnimmt, dann, weil er die Presse zu sich einlädt und den Fall schildert.
Und zuletzt störte das Fallobst, an dem sich Bienen und Wespen ein paar Tage lang labten.
Vorstand und Anwalt des KGV Alte Buche fehlten beim Gerichtstermin
„Fallobst ist kein Grund für eine fristlose Kündigung“, stellte Richter Temme fest. Im Grunde nicht einmal für eine fristgerechte. Wenn der Vorstand möchte, dass es beseitigt wird, müsse eine angemessene Frist gesetzt werden. Von jetzt auf gleich kann man das also nicht verlangen.
Damit folgte der Richter dem Vortrag von Letzners Anwalt Jochen Lehnhoff, der es seltsam findet, dass sich ein Gericht überhaupt mit Bienen, Wespen und Fallobst in einem Kleingarten befassen muss. Michael Röcken, der Anwalt des Kleingartenvorstands, ist laut eigener Homepage auf Vereinsrecht spezialisiert. Er hatte in einem Fernsehinterview die Hoffnung geäußert, dass das Gericht die jüngsten Kündigungsgründe anerkennen würde. Dann hätte man Letzners Parzelle räumen können. Doch es kam anders.
Vor vier Wochen beim Verhandlungstermin platzte der Gerichtssaal aus allen Nähten – vor allem Letzners Gegner waren da. Jetzt erschienen weder der Vorstand, noch dessen Anwalt. Das Urteil erhalten sie per Post. Letzner jubelte: „Ist doch gut gelaufen.“
So sieht der Garten des Duisburger Gartenrebellen aus