Duisburg. Es war mehr als ein Brummschädel, den ein 36-jähriger Mann als Folge einer Nacht, in der er mit Bekannten einen bunten Reigen von Alkohol und Drogen konsumierte, erleiden musste.

Es war mehr als ein Brummschädel, den ein 36-jähriger Mann als Folge einer Nacht, in der er mit Bekannten einen bunten Reigen von Alkohol und Drogen konsumierte, erleiden musste.

Als er im Krankenhaus wieder zu sich kam, hatte er eine klaffende Wunde in der Kopfschwarte, die an einen misslungenen Skalpierversuch erinnerte, ein gebrochenes Scheitelbein und eine Verletzung an der Hand als Folge seines vergeblichen Versuches, einen Schlag mit einer Axt abzuwehren. Als Täter musste sich am Montag ein 25-jähriger Hochfelder vor dem Amtsgericht Stadtmitte verantworten.

Konsum von Alkohol und Drogen

Täter, Geschädigter und zwei weitere junge Leute hatten die Nacht mit dem ungebremsten Konsum von Alkohol und Drogen verbracht. Gegen 5 Uhr morgens waren sie aus Düsseldorf zurück gekehrt. Als eine Bekannte des Angeklagten diesen bat, in seiner Wohnung schlafen zu dürfen, hatte der 25-Jährige nichts dagegen. Schließlich kannte man sich aus Kindertagen, war immer gut befreundet gewesen. Der neue Freund der Frau sollte aber draußen bleiben.

Was den dazu veranlasst hatte, im Hausflur zu randalieren. Der Angeklagte hatte schließlich zunächst die Polizei gerufen und dann die Tür geöffnet, wohl auch aus Angst davor, dass der ungebetene Gast Erfolg damit haben könnte sie einzutreten. Es entwickelte sich eine körperliche Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern.

"Der war völlig außer sich"

Der Eindringling sei in die Küche gestürmt, habe mit Töpfen geworfen, so der Angeklagte. „Der war völlig außer sich.“ Er sei von dem Mann geschlagen und in eine Ecke gedrängt worden, habe schließlich irgendwie die in der Wohnung stehende Axt zu greifen bekommen.

Daraufhin sei zunächst die Bekannte laut schreiend aus der Wohnung geflüchtet, dann ihr Freund. Als der Eindringling schon aus der Wohnung geflüchtet war, schlug der ihn auf Socken und in Bermuda-Shorts verfolgende Angeklagte noch im Treppenhaus mit der Axt zu.

Entschuldigung wollte er nicht akzeptieren

Tränenreich entschuldigte sich der bislang nur geringfügig vorbestrafte und rückhaltlos geständige 25-Jährige für die Tat. „Ich wollte das doch gar nicht. Das tut mir schrecklich Leid. Ich bin nur froh, dass nicht noch mehr passiert ist.“ Er hätte eben Angst gehabt und die Situation wohl aufgrund der Drogen und des Alkohols nicht mehr richtig einschätzen können.

Tränen gab es auch beim Geschädigten, allerdings flossen die wohl eher aus Wut. Eine Entschuldigung wollte er nicht akzeptieren. Und der 36-Jährige konnte und wollte nicht verstehen, dass die Sache zunächst als versuchter Totschlag beim Landgericht angeklagt, dann aber an das Schöffengericht abgegeben worden war und am Ende angesichts der Gesamtumstände nur eine Bewährungsstrafe herauskam. Daran ändern wohl auch die 2000 Euro Schmerzensgeld wenig, die der Angeklagte als Geldbuße im Rahmen der dreijährigen Bewährung zahlen muss.