Wegen zweifachen Totschlags verurteilte das Landgericht am König-Heinrich-Platz gestern einen 31-jährigen Polen aus Neumühl zu 12 Jahren Haft. In der Nacht zum 24. November 2013 hatte er in seiner Wohnung seine 43-jährige Lebensgefährtin und einen 49-jährigen Gast mit einer 3,7 Kilo schweren Spaltaxt erschlagen.
Die beiden Opfer waren durch jeweils sieben Schläge in Gesicht und auf den Hinterkopf entstellt. Doch am Ende des mehrtägigen Verfahrens vor der 6. Großen Strafkammer standen nur zwei Dinge fest: Täter wie Opfer hatten in hohem Maße dem Alkohol zugesprochen. Und: Es war der Angeklagte, der mit dem scharfkantigen Werkzeug zuschlug. Das Motiv für die Tat blieb im Dunkel. Der Angeklagte beteuerte bis zuletzt, er könne sich an nichts erinnern, bestritt die Tat aber auch nicht.
Spekulationen über das Motiv
Ein Zeuge hatte berichtet, dass es schon zuvor zu Spannungen zwischen dem später getöteten 49-Jährigen und dem Angeklagten gekommen war. Möglicherweise sah der 31-Jährige den Mann, der sich seit einigen Tagen in der von ihm und der Lebensgefährtin gemeinsam bewohnten Wohnung an der Theodor-Heuss-Straße als Gast aufhielt, als Rivalen an. Offenbar war der 49-jährige Pole sehr reinlich, half im Haushalt. Ein Gutachter wies auf Eifersucht als mögliches Motiv hin: In einer Jogging-Hose waren DNA-Spuren von der Getöteten und ihrem Gast gefunden worden.
Das Schwurgericht konnte am Ende nicht ausschließen, dass der Angeklagte - trotz seiner Jahre langen Alkoholgewöhnung - zur Tatzeit möglicherweise nur eingeschränkt schuldfähig war. Weitere Strafmilderungsgesichtspunkte vermochten die Richter, nicht zuletzt wegen des Fehlens der Tätersicht, allerdings nicht zu erkennen.
Mit dem Urteil ordneten die Richter die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an. Vier Jahre wird der 31-Jährige nun noch im Gefängnis verbringen müssen, bevor er die Therapie in einer geschlossenen Einrichtung antreten darf. Theoretisch könnte er dann bei Halbstrafe auf freien Fuß kommen