Duisburg. Im kommenden Jahr soll die Haltung von giftigen und gefährlichen Tieren erschwert werden. Der Duisburger Norbert Zajac hat an dem Gesetzentwurf der NRW-Landesregierung mitgearbeitet. Zajac selbst verkauft seit 35 Jahren keine Giftschlangen mehr. Der Händler erklärt die Neuerungen.
Norbert Zajac, Inhaber der größten Zoohandlung der Welt, am Standort Neumühl, hat im Augenblick viel zu lesen: Einen 44-seitigen, etwas sperrigen Gesetzesentwurf, mit dem die NRW-Landesregierung vom kommenden Jahr an die Haltung von besonders giftigen oder gefährlichen Tieren in Privatwohnungen verbieten wird.
„Dieser Gesetzesentwurf ist vernünftig und er ist mit Augenmaß verfasst“, sagt der Mann, der in guten Zeiten pro Woche 50 bis 80 giftige Vogelspinnen über die Theke seiner größten Zoohandlung der Welt reicht. Mehr giftige Vogelspinnen als Meerschweinchen. „Das Gesetz ist vermutlich deshalb erträglich für den Tierhalter, weil ich daran mitgearbeitet habe“, sagte er im Gespräch mit unserer Zeitung.
Seit 35 Jahren würden in seiner Zoohandlung in Neumühl aber keine Giftschlangen mehr verkauft. „Die werden in Deutschland ohnehin wenig gehandelt. Und wenn mir als Händler mal eine Giftschlange abhanden käme, wäre der wirtschaftliche Schaden, durch die Suche und die Sperrung meines Ladens durch die Behörden so groß, dass ich ihn durch den Verkauf von Giftschlangen niemals ausgleichen könnte.“
Vogelspinnen und Skorpione
Aber er verkauft giftige Vogelspinnen und Skorpione, die ungefähr so giftig seien wie eine Wespe: „Tut weh, ist aber nicht gefährlich!“ Im Frühjahr 2013 sei die rot-grüne Arbeitsgruppe aus dem Düsseldorfer Landtag unter Führung des Duisburger MdL Frank Börner bei ihm in der Zoo-Handlung in Neumühl gewesen und habe vor Ort nach einer vierstündigen Führung mit Tierärzten, Biologen und sachkundigen Mitarbeitern seines Unternehmens über giftige und gefährliche Tiere gesprochen.
„Der Pfeilgiftfrosch zum Beispiel ist nur dann so giftig, wenn er sich zuvor von giftigen Tieren ernährt hat. Füttert man ihn mit Fliegen, ist er so ungiftig wie ein Laubfrosch.“ Also sind künftig Pfeilgiftfrösche nur bei einer „Naturentnahme“ verboten, gezüchtete Tiere aber nicht. Gesetz mit Augenmaß und Sachverstand eben, lobt der Profi-Zoo-Händler.
Sachkunde nachweisen
Künftig müssen für deutlich mehr Tiere, die alle im neuen Gesetz aufgelistet sind, eine Sachkunde und eine ausbruchsichere Unterkunft vom Käufer nachgewiesen werden. Für Baby-Krokodile, Giftfische oder Schnappschildkröten.
Etwa 500 Giftschlangen-Halter, so sagt Zajac, gebe es wohl in Deutschland. Aber einer der größten Giftschlangen-Züchter und -Händler agiere ausgerechnet in Duisburg. Ein ehemaliger Mitarbeiter von ihm, von dem er aber nicht wisse, wo er wohne. „So einer wird seine giftigen Tiere niemals den Behörden melden.“
Kein Handelsopbjekt mehr
Dabei dürfte er sie dann ganz legal behalten, wie alle Besitzer von dann verbotenen Tieren. Er dürfte sie nur nicht mehr verkaufen oder weitergeben, nicht neue Tiere zukaufen. „Mit dieser Regelung soll verhindert werden“, so Zajac, „ dass plötzlich verbotene Tiere von ihren Besitzern weggeworfen, geschlachtet oder ausgesetzt werden.“ Die Zoos und Tierheime wären zudem völlig überfordert.
Also dürfen die gefährlichen Freunde nicht mehr Handelsobjekt aber weiterhin gemeldete Mitbewohner auf Lebenszeit bleiben. Bei einem Krokodil können das schon mal 100 Jahre werden.